Berufsunfähigkeit: Wie oft werden Zahlungen verweigert?
12.02.18 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
In einem Krimi aus der Reihe "Tatort" ging es vor einigen Wochen um Versicherungen. Ein Vorstandschef wurde erschossen, weil das Unternehmen seinen Kunden systematisch Zahlungen bei Berufsunfähigkeit verweigert hatte. In diesem Zusammenhang hieß es, dass branchenweit
60 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt werden. Stimmt das?
€uro am Sonntag: Die Zahl ist aller Wahrscheinlichkeit nach zu hoch. Allerdings ist nicht exakt zu klären, wo der tatsächliche Wert liegt. Der Versichererverband GDV spricht von gut 20 Prozent, die Stiftung Warentest kalkuliert mit 30 Prozent. Der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski, ein scharfer Kritiker der Branche, hält die angesprochenen 60 Prozent für möglich - allerdings nur für die schlechtesten Anbieter, aber keinesfalls als Durchschnittswert.
Hauptgründe für die Verwirrung: Erstens kann niemand kontrollieren, ob die einzelnen Versicherer ihre Daten korrekt oder überhaupt melden - es handelt sich um freiwillige Angaben, die man notfalls auch verweigern kann. Zweitens erheben die Versicherer die Quoten auf teilweise völlig unterschiedlicher Basis. Das kann zu extremen Abweichungen nach oben oder nach unten führen. Manche Unternehmen zählen als Antrag bereits die bloße Mitteilung des Kunden, er sei berufsunfähig - ohne irgendwelche Bescheinigungen oder ärztlichen Nachweise. So sagt ein Sprecher des Marktführers Allianz, dieses Vorgehen sei in seinem Haus üblich.
Bei anderen Anbietern müssen nach Auskunft von Experten alle verlangten Nachweise tatsächlich eingegangen sein, bis ein Rentenantrag als gestellt gilt. Von Verbraucherschützern sind etliche Fälle dokumentiert, bei denen immer neue Unterlagen angefordert wurden, bis die Versicherten entnervt aufgaben - und die Anträge nie in der Statistik auftauchten.
Stephan Kaiser vom Schweinfurter Versicherungsmakler BU-Expertenservice nennt auf dem Branchenportal versicherungsbote.de noch eine weitere Methode, um die Ablehnungsquote nach unten zu schrauben. So greifen manche Policen schon bei Arbeitsunfähigkeit, die laut Gesetz lediglich maximal sechs Wochen dauern darf. Das gilt dann als angenommener Antrag, selbst wenn kein Geld wegen Berufsunfähigkeit fließt.
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