Autoversicherung: Was hat sich bei Autoreisen nach Großbritannien geändert?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Was ändert der Brexit bei Autoversicherungen?
Euro am Sonntag: Wer - trotz Corona - mit dem Auto nach Großbritannien reisen will, sollte die sogenannte Grüne Karte mitnehmen. "Seitdem die Übergangsregeln zum Brexit Ende 2020 ausgelaufen sind, könnten die britischen Behörden bei Einreise verlangen, den Versicherungsschutz nachzuweisen", erläutert Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R + V Versicherung. Dieses Dokument, das offiziell "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" heißt, ist kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich.
Luckhaupt rät, zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutz-Police abzuschließen (falls man nicht schon eine hat). Seine Begründung: Wenn Deutsche in einen Unfall verwickelt werden, ist ihr Ansprechpartner ausschließlich der britische Versicherer. "Dann ist in vielen Fällen ein britischer Anwalt nötig, der sie unterstützt. Das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist."
Auch hier hat der Brexit die Lage geändert.
Denn grundsätzlich können sich deutsche Autofahrer, die im Ausland durch ein Fahrzeug aus
einem anderen EU-Land geschädigt werden, an
den deutschen Repräsentanten des gegnerischen
Haftpflichtversicherers wenden. "So können sie
Ansprüche auf Schadenersatz schneller und einfacher geltend machen", erklärt Luckhaupt. Übrigens hat sich bei einem Unfall mit einem britischen
Fahrzeug in Deutschland nichts geändert: Hier besteht weiterhin die Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin.
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