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Anleihen-Verkauf an nahe Angehörige: Wie klappt das im Detail?

04.09.16 14:00 Uhr

Anleihen-Verkauf an nahe Angehörige: Wie klappt das im Detail? | finanzen.net

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von Michael Schreiber, Euro am Sonntag

In Ihrer Ausgabe 30/2016 schrieben Sie, dass man Anleihen insolventer Mittelständler an nahe Angehörige verkaufen sollte, um den Kursverlust steuerlich wirksam werden zu lassen. Ich besitze solche Anleihen, für die keine Börsenkurse mehr gestellt werden. Meine Bank sagt jetzt, über sie sei ein Verkauf an nahe Angehörige nicht so ohne Weiteres möglich, da dafür Kurse nötig seien. Ansonsten müsse man die Ersatzbemessungsgrundlage für die Steuerberechnung heranziehen. Was halten Sie davon?



€uro am Sonntag: In der Tat funktioniert der Anleiheverkauf an nahe Angehörige am einfachsten, wenn für das Papier an der Börse noch Kurse gestellt werden. Dass ist momentan zum Beispiel bei der insolventen Firma KTG Agrar der Fall. Hier muss die Depotbank den Verkauf zwischen Familienangehörigen ohne Weiteres umsetzen.

Schwieriger wird es, wenn keine offiziellen Kurse mehr festgestellt werden. Die Bank muss dann tatsächlich anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzbemessungsgrundlage abrechnen. Demnach gelten beim Verkäufer 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten als fiktiver Ertrag; darauf werden zunächst 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Das Zwischenergebnis ist für den Laien absurd: Obwohl die Anleihe faktisch wertlos ist, muss man auf fiktive Gewinne auch noch Steuern zahlen.


Doch dabei bleibt es natürlich nicht. Mit der nächsten Einkommensteuererklärung füllt man die Anlage KAP aus und beantragt eine Überprüfung des Steuerabzugs für bestimmte Kapital­erträge (Zeile 5). Hier kann man den Wertpapierverkauf an nahe Angehörige wieder an die richtigen Zahlen anpassen lassen. In den Zeilen 7 und 9 übernimmt man dafür zunächst in die linke Spalte die von der Bank bescheinigten Kapitalerträge; darin enthalten ist damit auch die Ersatzbemessungsgrundlage. In der rechten Spalte der Zeilen 7 und 9 berichtigt man dann die Daten der Bank auf den Anschaffungspreis, den man mit seinem Angehörigen vereinbart hat. Die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer erhält man dann über den Steuerbescheid zurückerstattet und das Finanzamt stellt einen Verkaufsverlust fest.

Tipp: Damit das Finanzamt den Verkauf an nahe Angehörige anerkennt, macht man am besten einen schriftlichen Kaufvertrag, datiert diesen und hält sich genau an das Abgemachte. Man lässt die Papiere in das Depot des Angehörigen umbuchen und überweist den Kaufpreis auf das Konto des anderen. Eine Kopie des Vertrags fügt man später der Steuererklärung bei.

Bildquellen: Gunnar Pippel / Shutterstock.com, MaximP / Shutterstock.com

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