Erbrecht-Spezialist Bonefeld: "Steuerberater übersehen viel"
Michael Bonefeld » Der Münchner Fachanwalt für Erbrecht spricht im Interview mit €uro am Sonntag über Fallen bei Firmenübertragungen.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
€uro am Sonntag: Warum ist die Übertragung von Unternehmen in bestimmten Fällen steuerfrei und in anderen Fällen für die Erben mit hohen Abgaben verbunden?
Michael Bonefeld: Bei der Übertragung von Unternehmen kommt es aus steuerlicher Sicht entscheidend darauf an, wie hoch das Vermögen ist, das keine Arbeitsplätze schafft. Zusätzlich hat der Gesetzgeber einige Hürden bei der Erhaltung der Lohnsumme der Beschäftigten aufgestellt. Unternehmer, die nicht rechtzeitig vor der Firmenübertragung eine Analyse durchgeführt haben, hinterlassen Erben meistens einen steuerlichen Scherbenhaufen. Der Fall Knorr-Bremse mit einer in den Medien geschätzten Erbschaftsteuerlast von mehr als fünf Milliarden Euro zeigt aktuell, dass man die Unternehmensnachfolge rechtzeitig in Angriff nehmen sollte.
Welche weiteren Steuerfallen lauern bei einer Unternehmensübertragung?
Typische Fehler sind fehlende Anpassungen der Gesellschaftsverträge ans eigene Testament, sofern überhaupt ein solches vorhanden ist. In manchen Bereichen hat der Gesetzgeber zur Auflage gemacht, bestimmte Satzungsinhalte zu haben, damit eine steuerliche Privilegierung in Anspruch genommen werden kann. Dies wird von vielen Unternehmern und deren Steuerberatern bis heute völlig übersehen.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wurde zuletzt mehrfach reformiert. Besteht hier weiterer Änderungsbedarf?
Die Frage stellt sich immer. Die einen wünschen weitere Privilegierungen für Unternehmen, die anderen Verschärfungen. Hier wird man abwarten müssen, ob nicht die Corona-Krise zu erheblichen Schwierigkeiten bei vielen Unternehmensnachfolgen führt. Insbesondere bei notwendigen Entlassungen wird es für manche Unternehmen schwierig, die Lohnsummenregelung einzuhalten. Darauf wird der Gesetzgeber sicherlich ein Auge werfen.
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Bildquellen: Robert Haas