Gutachten gegen den Steuer-Hammer
Verbände fordern klare Abgrenzung für Optionsscheine.
von Redaktion Euro am Sonntag
Mit einem wissenschaftlichen Gutachten haben die Anlegerschützer der DSW, die Börse Stuttgart und der Deutsche Derivate Verband (DDV) erneut zu einer fairen Besteuerung von Optionsscheinen aufgefordert. Das Gutachten von Prof. Klaus-Dieter Drüen von der LMU München kommt zum Ergebnis, dass sich Optionsscheine aufgrund ihrer Erfüllungsweise ("Zug um Zug") von Termingeschäften klar unterscheiden, die zu einem späteren, festen Zeitpunkt erfüllt werden. Deshalb appellieren DSW, Börse Stuttgart und DDV an das Finanzministerium, in der Steuergesetzgebung die Linie von 2020 beizubehalten und Optionsscheine steuerlich nicht den Termingeschäften zuzuordnen, für die seit Jahresbeginn eine begrenzte Verlustverrechnung gilt. Eine solche Begrenzung hätte finanzielle Einbußen bei Hunderttausenden Privatanlegern zur Folge, die mit Optionsscheinen ihr Depot absichern.
Die Initiatoren warnen davor, dass Anlegern von der Politik neue Hürden beim Vermögensaufbau in den Weg gelegt werden. Die DSW sieht das neue Steuergesetz als verfassungswidrig an. Man wolle "alles daran setzen, es zu kippen".
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