Grundsteuer: Einigung auf Steuerreform
Grundsteuer: Bewertungsmodell mit Öffnungsklausel kommt
von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag
Die im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer bis spätestens Ende 2019 ist beschlossene Sache. Mit Unterstützung der Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen setzte die Bundesregierung aus Union und SPD ihren Kompromiss aus bundesweitem vereinfachtem Bewertungsmodell plus Öffnungsklauseln für die Bundesländer durch. Insbesondere Bayern und Sachsen hatten darauf gedrängt, eigene Regeln zur Berechnung der Grundsteuer anwenden zu dürfen, die ohne Bewertungskomponente auskommen.
Die Reform der Grundsteuer sieht vor, im Wesentlichen diese Aspekte für die Berechnung heranzuziehen: Grundstücksfläche, Gebäudeart, Gebäudealter, Bodenrichtwert und ein für jede Kommune standardisiertes Mietniveau, das auf Daten des Statistischen Bundesamts basiert.
Im Zuge der Reform wird obendrein eine Grundsteuer C eingeführt. Mit ihr sollen Kommunen die Möglichkeit haben, bei baureifen, aber nicht bebauten Grundstücken einen erhöhten Hebesatz anzuwenden. Das soll Eigentümer ermuntern, auf solchen Grundstücken Wohnungen zu bauen.
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