Euro am Sonntag gibt Rat

Unterhalt: Kann ich die Hälfte vom Familienbonus einbehalten?

05.09.20 16:00 Uhr

Unterhalt: Kann ich die Hälfte vom Familienbonus einbehalten? | finanzen.net

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von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag

Für meine zehnjährige Tochter überweise ich nach Abzug des halben Kindergelds jeden Monat 365 Euro Unterhalt an ihre Mutter. Nun gibt es im Zuge des Corona-Konjunkturpakets den Familienbonus von 300 Euro je Kind. Kann ich nun - ähnlich wie beim Kindergeld - den Unterhalt um die Hälfte des Bonus, also um 150 Euro, kürzen?

€uro am Sonntag: Wie Sie schon richtig mutmaßen, ist es im Prinzip genau so. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie die 150 Euro nicht einfach nach Belieben irgendwann zurückhalten dürfen. Der Kinderbonus wird in zwei Raten an den alleinerziehenden Elternteil ausbezahlt, der das Kindergeld bekommt. 200 Euro gibt es im Monat September, 100 Euro im Oktober. Für Ihren Fall heißt das konkret, Sie dürfen Ihre Unterhaltszahlung im September von 365 Euro auf 265 Euro kürzen. Im Oktober haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlung auf 315 Euro zu reduzieren. Ab November sind dann wieder die gewohnten 365 Euro fällig. Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass es dieses Kürzungsrecht gibt. Es bestehe jedoch keine Pflicht dazu. Der Zahlungspflichtige, so heißt es weiter, "kann den Unterhalt zahlen wie bisher". Oder er könne die Möglichkeit nutzen, "selbst das Geld für das Kind auszugeben".

Noch ein Hinweis: Ob es sich für Sie finanziell überhaupt lohnt, den Unterhalt in Summe um 150 Euro zu kürzen, hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Je höher Ihre Einkünfte sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei Ihrer jährlichen Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag günstiger fahren als mit dem Anrechnen von halbem Kindergeld und halbem Familienbonus. Das Finanzamt nimmt hier eine Günstigerprüfung vor. Es kann also passieren, dass Sie die 150 Euro am Ende de facto wieder verlieren.









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