Ein wenig Hoffnung für Bausparer
17.04.17 16:00 Uhr
Bausparkassen dürfen laut Verbraucherschützern nicht automatisch kündigen, wenn Kunden über zehn Jahre ein Darlehen ablehnen.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Begründung: Sogenannte Bonusverträge seien von abschlägigen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgenommen. Im Februar hatte der BGH entschieden, dass Bausparkassen ihren Kunden kündigen dürfen, wenn diese zehn Jahre lang ein ihnen zustehendes Darlehen ablehnen (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg, die in den beiden Verfahren Kunden der Bausparkasse Wüstenrot vertreten hatte, zeigte sich enttäuscht. Sie baute jedoch darauf, in der Urteilsbegründung Ausnahmen zu finden, die einen Widerspruch ermöglichen. Wie es aussieht, wird ihre Hoffnung erfüllt.
Laut VZ-Experte Niels Nauhauser sind Kündigungen bei sogenannten Zinsbonusverträgen rechtswidrig, ebenso bei einer Variante, mit der die Aachener Bausparkasse Kunden mit Altverträgen loswerden will: Sie kündigt oft sogar noch vor Ablauf der Zehnjahresfrist. "Vermutlich sind in Tausenden Fällen die Kündigungen rechtswidrig", sagt Nauhauser. Musterbriefe für Betroffene gibt es unter: verbraucherzentrale-bawue.de.
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