Wann habe ich Anrecht auf eine Haushaltshilfe?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Angenommen, ich werde ernsthaft krank und bekomme strenge Bettruhe verordnet. Habe ich dann Anrecht auf eine Haushaltshilfe?
Euro am Sonntag: Laut Gesetz ja - aber unter einigen Voraussetzungen: Sie sind gesetzlich krankenversichert, in Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren, und keine andere Person, die mit Ihnen zusammenlebt, kann die Arbeit übernehmen. Was genau die Kasse übernimmt, sollte in jedem Fall vorher geklärt werden, denn Haushaltshilfe ist eine antragspflichtige Leistung.
Ein Anruf bei der Krankenkasse ist also immer nötig, auch Formulare bleiben dem Versicherten und dem behandelnden Arzt nicht erspart. Gab es einen Unfall oder kam die Erkrankung sehr plötzlich, machen Krankenkassen auch mal eine Ausnahme - allerdings trägt der Versicherte dann das Kostenrisiko, wenn eine Haushaltshilfe ohne Zusage der Versicherung bereits zu arbeiten begonnen hat. Nur wenn aus dem privaten Umfeld keiner aushelfen kann, ist professionelle Hilfe sinnvoll.
Kontakt stellt man über die Krankenkasse vor Ort her, die Abrechnung läuft dann auch unkompliziert. Der Versicherte bekommt, wie beim Arztbesuch, die Rechnung nicht zu sehen. Lediglich die Zuzahlung wird über die Kasse eingefordert: mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Tag, an dem eine Hilfe in Anspruch genommen wurde.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten übernommen. Die Kasse kann jedoch laut Gesetz die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht. Der Anruf bei der Krankenkasse empfiehlt sich auch, um die Leistungen der Hilfe genau zu besprechen. Klar ist: Der Partner muss keinen Urlaub nehmen, um für die haushaltsführende Person einzuspringen.
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