Steuern: Was tun beim Aktientausch?
29.02.16 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Redaktion Euro am Sonntag
Ich habe 2015 das Tauschangebot der Deutschen Annington (jetzt Vonovia) angenommen und für meine Gagfah-Aktien Anteile der Annington und Bares erhalten. Dass der Baranteil steuerpflichtig ist, ist klar, aber wie sieht es mit den erhaltenen Aktien aus? Meine Bank hat sie auch besteuert.
€uro am Sonntag: Bei der Verschmelzung überträgt die untergehende Kapitalgesellschaft ihr Vermögen auf eine andere Gesellschaft. Der Anteilseigner der untergehenden Gesellschaft erhält Anteile an der neuen Gesellschaft für seine bisherigen Anteile. Daraus folgt für den Privatanleger normalerweise, dass er keine Steuern zahlen muss, sondern die neuen Anteile mit den Anschaffungskosten der bisherigen Anteile bewertet werden oder dass nur die nach der Verschmelzung entstehenden Wertsteigerungen zu versteuern sind. Bitten Sie Ihre Bank, Ihnen die Rechtsgrundlagen zu nennen. Eventuell können Sie die Steuern über Ihre Steuererklärung zurückholen.
Weitere News
Bildquellen: Deutsche Annington AG, Lisa S. / Shutterstock.com