Euro am Sonntag antwortet

Steuer: Werbungskosten absetzen?

15.02.16 16:30 Uhr

Steuer: Werbungskosten absetzen? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

Gibt es derzeit überhaupt noch laufende Verfahren, die sich gegen den seit 2009 nicht mehr gültigen Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften wenden?

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€uro am Sonntag: Zur Frage, ob trotz Abgeltungsteuer höhere Werbungskosten anstelle des oder neben dem Sparerpauschbetrag gewährt werden können, sind derzeit keine Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. Allerdings gibt es zahlreiche spezielle Fragen zu einzelnen Werbungskosten, die derzeit noch bei Finanzgerichten oder dem BFH anhängig sind. Etwa, ob Optionsprämien als Werbungskosten abziehbar sind, wenn eine wirtschaftlich wertlose Option nicht ausgeübt wird (BFH VIII R 40/15).

Sofern bei Ihnen Werbungskosten bei den Kapitalerträgen angefallen sind, machen Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend und bitten das Finanzamt, Ihnen genau zu erläutern, weshalb diese gegebenenfalls nicht abzugsfähig sein sollen. (Redaktion Euro am Sonntag)

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