Euro am Sonntag antwortet

Steuer: PC-Kauf voll absetzbar?

18.01.16 17:30 Uhr

Steuer: PC-Kauf voll absetzbar? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich habe mir im vergangenen Jahr für 1399 Euro einen PC gekauft, den ich zu mehr als 90 Prozent beruflich nutze. Wie kann ich den Computer in meiner Steuererklärung für 2015 und den folgenden Veranlagungsjahren optimal absetzen?



Euro am Sonntag: Bewegliche Arbeitsmittel, die in der Anschaffung teurer als 487,90 Euro (410 Euro Kaufpreis plus 19 Prozent Umsatzsteuer) sind, können nicht auf einen Schlag, sondern nur über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden. Bei PCs und Druckern unterstellt der Fiskus eine Nutzungsdauer von drei Jahren.
Neu angeschaffte Schreibtische und Bücherregale müssen sogar über einen Zeitraum von 13 Jahren abgeschrieben werden. Bei einem Brutto- Kaufpreis von 1399 Euro, also einschließlich der Umsatzsteuer, können Sie demzufolge in Ihren Steuererklärungen der Veranlagungsjahre 2015 bis 2017 für den Computer jeweils 466,33 Euro als Werbungskosten ansetzen.

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