Pflege-Bahr beitragsfrei stellen?

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich habe eine geförderte Pflegezusatzversicherung abgeschlossen und will mir zurzeit die Prämien nicht leisten. Kann ich diesen sogenannten Pflege-Bahr eine Zeitlang beitragsfrei stellen, und bekäme im Ernstfall doch etwas ausbezahlt?
Euro am Sonntag Wenn Sie arbeitslos sind oder Sozialhilfe bekommen, können Sie drei Jahre lang aussetzen. Ansonsten kann Ihnen der Versicherer kündigen, sobald keine Prämien mehr eingehen. Der konkrete Ablauf wäre so: Zunächst muss der Versicherer Sie schriftlich darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn der ausstehende Betrag nebst Zinsen und Mahngebühren nicht innerhalb der (meist zweiwöchigen) Frist gezahlt wird. Im nächsten Schritt muss er die Kündigung tatsächlich aussprechen. Sie ist dann zunächst sofort wirksam. Ihre Wirkung wird aber rückwirkend wieder aufgehoben, wenn alle offenen Beträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung beglichen werden.
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