Können Sie nichts gegen die Steuer-Willkür unternehmen?
02.01.16 09:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen, vor allem solche aus den USA, Teile abspalten und deutsche Anleger auf diese Spin-offs Steuern zahlen müssen, obwohl sich nominal nichts in ihrem Depot geändert hat. Sie als Finanzzeitschrift berichten zwar immer über die Vorgänge, aber etwas dagegen tun können Sie offenbar nicht. Warum können Sie als Medien nichts gegen solche steuerliche Wegelagerei unternehmen?
€uro am Sonntag: Es ist in der Tat ärgerlich, aber leider können wir als Anlegermagazin nicht in ausländisches Unternehmensrecht eingreifen. Immer wenn ein Unternehmen, beispielsweise eines aus den Vereinigten Staaten, eine Kapitalmaßnahme vollzieht, können ausländische Stellen nur reagieren. Selbst deutschen Depotbanken sind die Hände gebunden.
Vielmehr noch: Seit Einführung der Abgeltungsteuer ist es Aufgabe der Institute, Kapitalertragsteuern ihrer Depotkunden ordnungsgemäß ans Finanzamt abzuführen. Andernfalls riskieren sie Geldbußen. Dieser Umstand sorgt wiederum dafür, dass die Banken im Zweifelsfall eher Steuern einbehalten, getreu dem Motto: Wenn es nicht rechtens war, wird sich der Anleger schon selbst darum kümmern und versuchen, die zu viel bezahlte Abgabe in der Steuererklärung zurückzubekommen. Einige Banken geben hier Tipps, wie sich Kunden verhalten sollten, sie müssen es aber nicht.
Wir als Redaktion können Sie also nur warnen, bei welchen Unternehmen eine Kapitalmaßnahme bevorsteht und Ihnen im Fall des Falles Hinweise geben, wie Sie zu viel gezahlte Steuern wiederbekommen können. So lapidar es klingen mag: Wenn Sie steuerliche Überraschungen vermeiden wollen, kann es sich lohnen, vor einer Kapitalmaßnahme eines Unternehmens aus dem Ausland dessen Aktien zu verkaufen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzusteigen.
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