Kfz-Versicherung: Mietwagen nach Unfall?
03.01.16 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Angenommen, mir fährt jemand mein Auto kaputt, und ich brauche einen Mietwagen. Wie teuer darf der sein, damit die gegnerische Haftpflichtversicherung keine Probleme macht?
€uro am Sonntag: Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie jene Werte als Obergrenze nehmen, die in der "Schwacke-Liste Automietpreisspiegel" oder im "Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen" genannt sind. Beide sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs als Maßstäbe zulässig (Az. VI ZR 300/09). Aber Vorsicht: Manche Gerichte orientieren sich am niedrigeren Preis aus beiden Listen, beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-1 U 42/14). Deshalb blieb die Klägerin, eine Unternehmerin, auf knapp 900 Euro an Kosten sitzen. Die Listen sind kostenpflichtig. Wer dafür kein Geld ausgeben will, kann bei der Mietwagenfirma nach den Listen fragen oder sich vorab mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung absprechen.
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