Erbschaftsteuer: Bund mahnt verfassungsfeste Reform an
Das Bundesfinanzministerium hält in den Verhandlungen über eine Erbschaftsteuerreform trotz Kritik aus der Wirtschaft und der Union vorerst an seinen Plänen fest.
"Wir benötigen eine verfassungsfeste Lösung und dürfen nicht ein viertes Mal in Karlsruhe scheitern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Für den deutschen Mittelstand und die Familienunternehmen sei eine nicht angreifbare Regelung zur Verschonung von Firmenerben wichtig. Ein erneut negatives Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte für die Unternehmen am Ende schlechter ausfallen. Die Länder und Koalitionsfraktionen seien aufgerufen, bessere Ideen vorzulegen. "Wir wehren uns nicht dagegen, schlauer zu werden", sagte Meister.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Verschonung von Firmenerben grundsätzlich gebilligt, wenn diese das Unternehmen einige Jahre weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Karlsruhe fordert aber strengere Regeln - etwa eine "Bedürfnisprüfung". Firmenerben müssen also nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant die Pflicht zur "Bedürfnisprüfung" ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Dabei soll privates Vermögen bis zur Hälfte für die Steuer herangezogen werden. Auch soll es eine Bagatellgrenze von einer Million Euro für kleine Unternehmen geben, die den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen müssen. Gegen die Pläne laufen Wirtschaftsverbände, die CSU und Teile der CDU Sturm. Aber auch die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg hat Einwände. Für 7. Mai hat Schäuble seine Kollegen zu erneuten Beratungen eingeladen.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte dem Berliner "Tagesspiegel" mit Blick auf die Wirtschaft: "Verfassungsfest heißt aber auch, sich über eins klar zu werden: Es werden zukünftig mehr Menschen Erbschaftsteuer zahlen." Schließlich hätten die Richter die zu großzügige Verschonung bemängelt. Zu den Widerständen in CDU und CSU sagte Schäfer: "So mancher Versuch auch aus den eigenen Reihen, besondere Wirtschaftskompetenz der Union daran fest zu machen, einen erneuten Verfassungsbruch durch zu weitgehende Verschonung einzukalkulieren, ist da wenig hilfreich, weil damit in letzter Konsequenz der Wirtschaftskompetenz schwerer Schaden zugefügt würde."
Der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Meister betonte, wenn bei einem Unternehmenswert von 3 Milliarden Euro und 300 Gesellschaftern gleiche Anteile von je 10 Millionen Euro vererbt würden, wäre bei Heranziehung des Unternehmenswertes - wie Kritiker fordern - eine "Bedürfnisprüfung" in jedem einzelnen Erbfall fällig. Das Finanzamt müsste jeweils prüfen, ob das Drei-Milliarden-Unternehmen in der Lage ist, drei Millionen Euro Erbschaftsteuer zu zahlen, sagte Meister. Kann es das, gibt es keine Verschonung.
"Wir reden nach unserem Ansatz über die geerbten 10 Millionen und unsere Kritiker über die drei Milliarden", sagte Meister. Aus dem Unternehmen heraus solle aber nie Erbschaftsteuer gezahlt werden, da Betrieb und Arbeitnehmer ja geschützt werden müssten: "Wir schauen daher ab einer gewissen Grenze beim Erben hin, ob der eigentlich verschont werden muss." Alles, was nicht begünstigtes unternehmerisches Vermögen sei, müsse zur Zahlung der Erbschaftsteuer herangezogen werden: "Jeder, der sagt, ich möchte das nicht, muss dann eben das unternehmerische Vermögen belasten", betonte Meister./sl/DP/jha
BERLIN (dpa-AFX)
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