Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen kommen
Das Kindergeld wird wie geplant im neuen Jahr um 15 Euro erhöht. Der Bundesrat hat am Freitag dem sogenannten Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.
Demnach soll es ab Januar für das erste und zweite Kind monatlich 219 statt bisher 204 Euro geben. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind gibt es künftig jeweils 250 statt 235 Euro pro Monat.
Parallel dazu werden der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern erhöht. Sie steigen zusammen um mehr als 500 auf 8388 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen. Die Freibeträge lohnen sich vor allem für Besserverdiener. Bei der Steuerberechnung wird vom Finanzamt automatisch entschieden, welche Variante vorteilhafter für die Eltern ist.
Zusätzlich wird für alle Einkommen der Grundfreibetrag bei der Steuer - also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen - erhöht. Er soll 2021 auf 9744 und 2022 weiter auf 9984 Euro steigen.
Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen und viele Pflegende
Menschen mit Behinderungen können künftig doppelt so hohe Pauschbeträge bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetz zu. Auch Menschen, die jemanden pflegen, können in vielen Fällen höhere Kosten pauschal ohne Nachweise geltend machen.
Anstatt Kosten einzeln nachzuweisen, können Menschen mit Behinderungen Pauschbeträge geltend machen, wenn es etwa um Ausgaben für Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Pflege geht. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen, unterm Strich muss also weniger Steuer gezahlt werden. Bei einem Grad der Behinderung von 50 liegt der Pauschbetrag nun bei 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro - doppelt so viel wie zuvor.
Steuerpflichtige, die jemanden pflegen, ohne dafür Geld zu bekommen, können einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Der betrug bisher 924 Euro. Künftig wird differenziert: Bei Pflegegrad 2 sind es 600 Euro, bei Pflegegrad 3 1100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 1800 Euro. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits im Oktober zugestimmt./gba/DP/eas
BERLIN (dpa-AFX)
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