Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab November 2020
Auch im November 2020 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Darunter gibt es für diesen Herbstmonat auch erhöhte Regulierungsmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.
• GEG soll Gesetzes-Dschungel auflösen
• Kündigung von KFZ-Versicherungen
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue GEG tritt am 01. November 2020 in Kraft, nachdem es am 03. Juli im Bundesrat endgültig beschlossen worden war. Damit werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ungültig.
Nach dem neuen GEG sollen Ölheizungen ab 2026 nur noch vereinzelt genehmigt werden. Seit Anfang 2020 gibt es eine Förderung von bis zu 45 Prozent beim Austausch der Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden. Die maximale Förderhöhe ist allerdings nur zu erreichen, wenn auch die Ölheizung mit ausgetauscht wird.
Bauherren verpflichten sich außerdem, mindestens eine Form von erneuerbaren Energien einzusetzen. Darunter fallen Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme.
Außerdem nimmt der schon länger existierende Energieausweis einen wichtigeren Stellenwert ein. So müssen die Berechnungen und Angaben der Eigentümer überprüft werden und auch Makler sind nun dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Mit der Angabe der CO2-Emissionen wird der Energieausweis außerdem noch um eine weitere Kennzahl erweitert.
Das neue GEG erfüllt außerdem die EU-Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude. Diese Regelung sieht vor, dass ab dem Jahr 2021 alle Neubauten eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz ausweisen und ihren Energiebedarf zum Großteil aus erneuerbaren Quellen decken. Für Neubauten von staatlichen Behörden gilt diese Regelung bereits seit 2019.
Erinnerung für einen KFZ-Versicherungswechsel
Für Besitzer eines Autos ist der 30. November ein wichtiger Stichtag, denn bis dahin muss dem KFZ- Versicherer eine eventuelle Kündigung vorliegen, da die meisten Versicherungspolicen bis Ende Dezember laufen. Andernfalls verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr.
Das ändert sich beim Einsatz von Chemikalien
Die European Chemicals Agency (ECHA) ist zuständig für die Umsetzung der europäischen Vorschriften bezüglich des Einsatzes von Chemikalien. Ab dem 01. November treten deswegen stärkere Beschränkungen für den Einsatz von Chemikalien in Textilien und Schuhen in Kraft. Betroffen sind 33 gesundheitsschädliche Stoffe, die allesamt in der REACH-Verordnung der ECHA nachgelesen werden können.
Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Ab dem 2. November treten strengere Regelungen im Kampf gegen die Pandemie in Kraft. Diese sollen den sprunghaft gestiegenen Neuinfektionen Einhalt gebieten. Die wichtigsten Maßnahmen:
Kontakte sollen so weit es geht beschränkt werden. Auf öffentlichen Plätzen dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Hausstand und maximal eines weiteren gemeinsam aufhalten - dabei darf eine maximale Anzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Feiern und größere Zusammenkünfte sollen auch auf privatem Raum unterlassen werden.
Die Menschen wurden außerdem aufgefordert nur dringend notwendige Besuche und Reisen vorzunehmen. Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden daher im November gestrichen.
Gastronomiebetriebe müssen zwar schließen, dürfen aber Speisen zur Lieferung und zur Abholung weiterhin anbieten. Derweil soll der Groß- und Einzelhandel unter erhöhten Hygienemaßnahmen aufrecht erhalten bleiben.
Währenddessen bleiben Schulen und Kitas in Betrieb.
Redaktion finanzen.net
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