Brexit, WhatsApp und Co.

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2020

01.02.20 16:22 Uhr

Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2020 | finanzen.net

Ob neue Preise für die Bahncards oder der anstehende Brexit: Diese Neuerungen erwarten Sie im Februar.

• Im Februar gibt es einige Neuerungen, die auch Verbraucher betreffen
• Die Änderungen betreffen den Brexit, Abofallen, Whatsapp-Updates und die Preise der Bahncards
• Wir haben zusammengefasst, was die Neuerungen für Verbraucher bedeuten

Der Brexit

Zum Februar hin ist es soweit, denn bereits am 31. Januar will Großbritannien offiziell und endgültig aus der Europäischen Union austreten. Wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf seiner Website bestätigt, tritt das Austrittsabkommen am 1. Februar in Kraft. Da jedoch bis mindestens Ende 2020 eine Übergangsphase geplant ist, ändert sich mit dem Brexit zunächst nichts. In der Phase des Übergangs gilt weiterhin Europäisches Recht. In diesem Zeitraum gilt Großbritannien auch immer noch als Mitglied des EU-Binnenmarktes und als Teil der EU-Zollunion. Die einzige gravierende Änderung, die das Austrittsabkommen ab dem 1. Februar mit sich bringt ist, dass die Briten ab diesem Zeitpunkt ihr Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen verlieren.

Bald kein WhatsApp-Update mehr möglich

Wer ein Smartphone der älteren Generation besitzt, dürfte sich über diese Nachricht besonders ärgern, denn WhatsApp hat angekündigt, dass für einige Modelle bald kein Update der App mehr möglich sein wird. Betroffen sind Systemversionen sowohl von Android, als auch von iOS. Ab dem 1. Februar werden die Betriebssysteme Android 2.3.7 oder älter nicht mehr unterstützt. Bei iPhones sind die Systemversionen von iOS 8 oder älter betroffen. Sobald die Änderung eintritt, ist es dann nicht mehr möglich, sich auf dem Smartphone zu registrieren oder sich bei einem bereits bestehenden Account anzumelden. Empfehlenswert ist es deshalb, auf betroffenen Geräten WhatsApp nicht zu deinstallieren oder sich in der App abzumelden, um die App dennoch weiterhin nutzen zu können. Ab wann eventuell bestimmte Funktionen auf diesen Geräten gänzlich ausfallen, ist bislang noch nicht bekannt.

Neue Preise für Bahncards

Auch für Kunden der Deutschen Bahn steht im Februar eine Veränderung auf dem Plan. Jedoch haben sie Grund zur Freude, denn das Unternehmen will ab dem 1. Februar neue Preise für die Bahncard geltend machen. So kosten die Bahncard 25 und 50 künftig zehn Prozent weniger und der verringerte Mehrwertsteuersatz wird damit direkt an die Kunden weitergegeben. Bereits seit Januar gelten ebenfalls günstigere Preis für normale Fahrten, Sparpreis-Angebote sowie die Bahncard 100. Kunden, die noch zu den alten Konditionen eine Bahncard erworben haben, sollen als Ausgleich einen Gutschein in Höhe der Differenz erhalten.

Das Ende der Abofallen

Es braucht nicht viel, um in der Abofalle zu landen. Ein falscher Fingertipp auf dem Smartphone und schon hat man ungewollt ein Abonnement bei einem Drittanbieter abgeschlossen und das meist ohne es zu merken. Was viele jedoch nicht wissen ist, wie der vermeintliche Vertrag überhaupt zustande kommt. Die Abo-Anbieter haben dafür extra eine Kooperation mit diversen Netzprovidern, welche die Kosten anschließend direkt über den Handyvertrag des Kunden abrechnen. Das ist auch der Grund dafür, warum viele Verbraucher erst merken, dass sie ungewollt ein Abo abgeschlossen haben, wenn sie einen Blick auf die Handyrechnung werfen. Doch damit soll nun endgültig Schluss sein, denn künftig will die Bundesnetzagentur die Verbraucher vor derartigen Abofallen besser schützen. Bis spätestens 1. Februar müssen Mobilfunkanbieter, darunter auch die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica, das sogenannte "Redirect-Verfahren" geltend machen. Dadurch wird der Kunde, um ein Abo abzuschließen, zunächst auf eine Bezahlseite weitergeleitet und muss den Kauf dort explizit bestätigen, bevor ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

Bestimmungen für Schengen-Visum ändern sich

Ab Februar ändern sich auch die Bestimmungen für das beliebte Schengen-Visum, mit dem Antragsteller aus Drittländern bis zu 3 Monate lang in 26 Länder reisen können. Das kurzfristige Visum für Deutschland wird ab dem 2. Februar 2020 80 Euro, statt wie bisher 60 Euro kosten.

Redaktion finanzen.net

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