Die Bundesregierung plant weiterhin keine Deckelung der Zinsen für private Dispokredite.
Das Verbraucherministerium will zwar Banken und Sparkassen unter anderem dazu verpflichten, "die Dispo-Zinssätze deutlich auf ihrer Homepage zu veröffentlichen". Die Höhe des Zinssatzes soll aber offenbar weiter der Markt regeln. Weitergehende Regelungen wie eine Beschränkung der Zinshöhe seien geprüft, aber nicht umgesetzt worden, machte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin deutlich.
Das Ministerium von Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hatte am Wochenende einen Gesetzentwurf zur sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie veröffentlicht. Das Paket enthält auch Neuregelungen zu den Dispozinsen. Wer länger als drei Monate den Dispo in Anspruch nimmt oder mit einem Betrag, der den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt, muss nach dem Entwurf ein Angebot für ein Beratungsgespräch über Alternativen zum Dispo bekommen. Außerdem werden Banken und Sparkassen verpflichtet, die Dispo-Zinssätze deutlich auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Zumindest letzteres wird in der Branche schon weitgehend umgesetzt. Ein Sprecher des Bankenverbandes erklärte am Montag auf Anfrage, alle privaten Banken würden die Höhe des Dispozinses auf ihren Internetseiten angeben. Auch bei den Sparkassen ist der Dispo-Zinssatz schnell auf den Internetseiten zu finden.
Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, gab Maas wenige Tage vor Weihnachten Rückendeckung für die verpflichtende Veröffentlichung: "Dispozinsen sind häufig immer noch unverhältnismäßig hoch", erklärte sie. Viele Banken hätten es versäumt, ihre Hausaufgaben zu machen, deshalb müsse jetzt per Gesetz eingegriffen werden. "Wenn die Zinssätze im Internet künftig öffentlich zugänglich und vergleichbar sind, wird das die Banken mit hohen Zinsvorsprüngen unter Druck setzen. Das ist ein guter Ansatz, der die Kräfte des Marktes effektiv nutzt", meinte Winkelmeier-Becker. Bereits im vergangenen Jahr hatte es eine heftige Debatte über eine Möglichkeit zur Beschränkung der Dispo-Zinsen per Gesetz gegeben. Fachleute wie Verbände hatten sich dagegen ausgesprochen. Unter anderem mit der Begründung, dass bei einer festen Obergrenze auch günstige Zinssätze nach oben korrigiert würden. BERLIN Dow Jones Newswires
Bildquellen: Lisa S. / Shutterstock.com