Neues BGH-Urteil: Ladenmieter dürfen Zahlungen kürzen
Wer pandemiebedingt seine Geschäftsräume schließen muss, darf grundsätzlich seine Mietzahlungen kürzen.
von Redaktion €uro am Sonntag
Die staatlich angeordnete Schließung stelle eine Störung der Geschäftsgrundlage dar, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) sein am Mittwoch ergangenes Urteil. Die Höhe des Mietabschlags sei jedoch im Einzelfall zu prüfen (Az. XII ZR 8/21).
Ein Lockdown wie im Frühjahr 2020 sei ein unvorhergesehenes Ereignis, für das weder Mieter noch Vermieter verantwortlich gemacht werden könnten. Das Risiko könne keinem allein zugewiesen werden, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose.
Die Höhe des Mietabschlags kann laut Gerichtsurteil nicht pauschal festgelegt werden, sondern bedarf der individuellen Prüfung. Dabei müssten einerseits die Verluste festgestellt werden, die durch die staatlich angeordnete Schließung entstanden sind, und andererseits seien Corona-Hilfen des Staats zu berücksichtigen.
Staatliche Darlehen seien allerdings nicht in Rechnung zu stellen, weil der Mieter keinen endgültigen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten habe.
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