August 2022

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab August

31.07.22 15:58 Uhr

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab August | finanzen.net

Auch im August kommen auf die Menschen in Deutschland wieder rechtliche Neuerungen zu. Zum Beispiel bekommen Angestellte das Recht auf transparentere und vorhersehbarere Arbeitsbedingungen.

• Firmengründung beim Notar per Videokonferenz
• Biosimilars stellen günstigere Arzneimittelversorgung sicher
• Arbeitsbedingungen müssen transparenter kommuniziert werden



Ab 1. August: Firmengründungen auch online möglich

Zum ersten August tritt das "Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie" (DiRUG) in Kraft. Es ermöglicht die Online-Gründung von Firmen wie GmbHs und Kommanditgesellschaften (KGs): Gründerinnen und Gründer können ab August den verpflichtenden Notarbesuch per Videokonferenz erledigen - wenn sie das möchten. Der bisher übliche Notartermin in Präsenz ist weiterhin möglich, ebenso wie offenbar auch eine Hybridlösung, bei der alle Gründerinnen und Gründer eines Unternehmens den Termin entweder digital oder vor Ort wahrnehmen.

Apotheken müssen Biosimilars verkaufen

Ab 16. August tritt außerdem ein Teil des "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" von 2019 in Kraft: Darin steht, dass Apotheken sogenannte Biosimilars verkaufen müssen. Das sind kostengünstigere Nachahmpräparate von Biopharmazeutika, die unter anderem gegen Morbus Crohn, Arthritis oder auch Krebs eingesetzt werden und in der Regel relativ teuer sind. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob sie ein Biosimilar verschreiben oder nicht - nun sollen Apotheken automatisch auf Biosimilars umsteigen, sobald diese zur Verfügung stehen. Damit sollen die Krankenkassen entlastet werden. Die Nachahmprodukte werden produziert, und von der EMA unter strengen Kriterien geprüft, sobald das Patent für ein Medikament abläuft, und gelten als genauso wirksam wie das jeweilige Original.

Arbeitgeber müssen schriftlich Auskunft geben

Ab 1. August wird in Deutschland die "EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" umgesetzt. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer kommunizieren als bisher. Konkret heißt das: Vor Beginn des ersten Arbeitstages müssen Arbeitgeber neuen Angestellten schriftlich unter anderem darüber Auskunft geben, wann das Arbeitsverhältnis endet, wo der Arbeitsort ist bzw. ob man ihn frei wählen darf, wie lange die Probezeit dauert, wie Urlaub und Überstunden geregelt werden, wie hoch der Lohn ausfällt und wie er sich zusammensetzt sowie welche die vereinbarten Arbeitszeiten und Pausenzeiten sind. Dabei steht dem Arbeitgeber frei, ob er diese Dinge in Form eines gesonderten Schreibens oder im Rahmen des Arbeitsvertrags kommuniziert. Angestellte, deren Vertrag vor dem ersten August begonnen hat, haben das Recht auf Auskunft. Nach Antragstellung muss der Arbeitgeber die Informationen innerhalb von sieben Tagen schriftlich bereitstellen. Für Auskunft über Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, Pflichtfortbildungen und Kündigungsverfahren gilt laut IHK eine Frist von vier Wochen.

Redaktion finanzen.net

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