Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab April 2022
Anhebung der Umzugspauschale, Kosten für Gewinnspielanrufe, der Corona-Bonus, Kurzarbeitergeld und verschiedene neue Lohnregelungen: Diese Änderungen gelten ab April 2022.
• Die Steuerpauschale für berufsbedingte Umzüge und deswegen anfallende Nachhilfe wird angehoben
• Die Löhne für Beamte und der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit werden erhöht
• Angestellte in Kurzarbeit müssen ihre Sozialversicherung wieder selbst zahlen und die Corona-Prämie wird wieder steuerpflichtig
Jeden Monat treten Neuerungen und Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen & Gesetze in Deutschland ab April 2022:
Die Umzugspauschale steigt
Wer berufsbedingt umzieht, wird dabei mit einer Umzugspauschale steuerlich vom Staat unterstützt. Diese wird zum 1. April erhöht, wie das Bundesministerium der Finanzen im Juli 2021 in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder mitteilte:
Für Singles erhöht sich die Umzugspauschale von 870 Euro auf 886 Euro.
Für Eheleute und im Haushalt lebende Kinder steigt die Unterstützung vom Staat von je 580 Euro auf je 590 Euro.
Ebenso wird der Freibetrag für nach einem berufsbedingten Umzug anfallende Nachhilfekosten für das Kind von 1.160 Euro auf 1.881 Euro angehoben.
Preise für Gewinnspielanrufe gesetzlich festgelegt
Die Preise für Gewinnspielanrufe aus dem Festnetz sind bereits von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Bislang konnten jedoch für Anrufe aus dem Mobilfunk abweichende Kosten berechnet werden - dies ändert sich zum 1. April 2022: Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website mitteilt, kostet die Wahl der (0)137-Nummern nun pro Minute beziehungsweise Anruf zwischen 14 Cent und maximal 1 Euro.
Mindestlohn in der Zeitarbeit
Zum 1. April steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit von bisher 10,45 Euro auf 10,88 Euro. Damit ist die Zeitarbeit anderen Branchen voraus: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt im Juni dieses Jahres auf 10,45 Euro und soll anschließend im Oktober auf 12 Euro erhöht werden.
Lohnerhöhung für Beamte
Nachdem die Löhne von Beamten bereits vor einem Jahr um 1,2 Prozent angehoben wurden, steigen sie zum 1. April 2022 erneut: Angestellte des Bundes verdienen nun genau 1,4 Prozent mehr als zuvor.
Dies besagt das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022).
Corona-Prämie wieder steuerpflichtig
Seit die Corona-Pandemie begonnen hat, wurden immer wieder verschiedene Regelungen zu Prämien für Arbeitnehmer beschlossen. Bis Ende März konnten Arbeitgeber ihre Angestellten pandemiebedingt steuerfrei mit je bis zu 1.500 Euro unterstützen. Ab April müssen solche Prämienzahlungen nach Angaben der vereinigten Lohnsteuerhilfe (vlh) wieder arbeitsrechtlich versteuert werden.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit müssen Sozialversicherung wieder selbst zahlen
Normalerweise müssen Arbeitnehmer in Kurzarbeit die Sozialversicherung für ihre Ausfallstunden selbst zahlen. Zu den Entlastungen von Arbeitnehmern während der Pandemie gehörte auch, dass die Agentur für Arbeit diese Kosten übernommen hat: Bis Ende 2021 zu 100 Prozent, seit Anfang 2022 zu 50 Prozent. Ab Anfang April müssen Arbeitnehmer in Kurzarbeit diese Kosten wieder selbst übernehmen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website bekanntgibt.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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