Betriebsrenten: Plus für Ex-Mitarbeiter geplant
05.07.15 16:00 Uhr

Gute Nachrichten für viele, die bei einem früheren Arbeitgeber Anspruch auf Betriebsrente hatten.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Der ehemalige Arbeitgeber ist künftig unter Umständen verpflichtet, die Ansprüche kontinuierlich zu erhöhen, selbst wenn der Arbeitnehmer noch nicht in Rente gegangen ist. Das ergibt
sich aus einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
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Wer davon betroffen ist, hängt nach Angaben des bAV-Spezialisten Heubeck AG vom Versorgungssystem des Betriebs ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Wer schon in Rente ist, hat bereits Anspruch auf regelmäßige Erhöhungen, falls sie sich der Betrieb wirtschaftlich leisten kann.
Der Entwurf setzt die sogenannte Mobilitätsrichtlinie der EU um, welche die bAV europaweit vereinheitlichen soll. Er sieht zudem vor, dass Arbeitnehmer bereits nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit einen dauerhaften Anspruch auf Betriebsrente haben, falls der Arbeitgeber solch ein System finanziert. Bisher lag die Grenze bei fünf Jahren. Der Entwurf muss noch den Bundestag passieren und soll Anfang 2018 in Kraft treten.
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