Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

27.10.14 10:40 Uhr

Widerrufsjoker: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung? | finanzen.net

Wer mit Hilfe des Widerrufsjokers aus seiner teuren Immobilienfinanzierung aussteigen will oder sich seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, steht nicht zuletzt vor der Kostenfrage.

Kein Anwalt arbeitet kostenlos und wenn es vor Gericht gehen sollte, dann sind auch die Gerichtskosten und schlimmstenfalls auch die Kosten der Gegenseite in die Kalkulation mit einzubeziehen. Zwar landen die wenigsten Fälle vor Gericht, aber wer das Maximum seiner Forderungen durchsetzen will, der muss zumindest glaubwürdig damit drohen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dieses Kostenproblem los - zumindest in der Theorie. Denn nicht in jedem Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung - und nicht alle Versicherungen sind gleich problemlos bei der Kostenübernahme.

Schwierig wird es, wenn Sie mit dem Kreditvertrag, aus dem Sie aussteigen wollen, einen Neubau finanziert haben. Dies ist bei fast allen Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen, wenn Sie nicht gerade eine spezielle Bauversicherung abgeschlossen haben. Nun kann man allerdings bereits trefflich darüber streiten, was genau ein Neubau ist. Klar ist die Sache, wenn Sie ein Grundstück erworben haben und dort in Eigenregie gebaut haben. Dann ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Wie ist es aber, wenn Sie von einem Bauträger ein neues Haus oder eine Wohnung schlüsselfertig erworben haben? Hier lassen sich manche Gesellschaften zu einer Kostenübernahme bewegen - in der Regel hat dabei ein von Ihnen mandatierter Anwalt die besseren Argumente und mehr Aussicht als Erfolg als wenn Sie als Kunde selbst mit ihrer Versicherung diskutieren. Aber grundsätzlich gilt bei Neubauten: schwierig.

Auch vermietete Objekte können eine Stolperfalle sein: Die meisten Versicherungsbedingungen schließen vermietete Immobilien vom Rechtsschutz aus. Allerdings muss dies explizit in den Versicherungsbedingungen erwähnt sein. Werfen Sie in diesem Fall einen Blick in ihren eigenen Vertrag. Wenn dort fremd genutzte Immobilien ausdrücklich ausgeschlossen sind, haben Sie schlechte Karten.

Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Sie eine Bestandsimmobilie finanziert haben, die Sie selbst bewohnen, steht einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung in der Regel nichts im Wege. Einen Unterschied gibt es allerdings darin, wie schnell eine Gesellschaft die Kostenübernahme erklärt. Da die Zahl der Widerrufsfälle in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen hat, verschleppen viele Gesellschaften die Anfrage auf Deckungszusage durch den Anwalt und lassen sich mehrere Wochen Zeit. Andere Gesellschaften agieren allerdings vorbildlich und antworten schnell.

Wenn es nicht darum geht, aus einem laufenden Vertrag auszusteigen, sondern sich eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen, gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen. Bei selbstgenutzten Bestandsobjekten wird in der Regel eine Deckungszusage gewährt. Bezieht sich der vorzeitig beendete Vertrag jedoch auf einen Neubau oder ein vermietetes Objekt, so ist die Ausgangslage schlecht. Für alle jene, die in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben und die Kosten für einen Rechtsstreit scheuen, bietet die IG Widerruf auch den Verkauf der Forderung an. Damit bekommen Sie einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zurück und gehen Kostenrisiko und Ärger aus dem Weg.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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