Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Spannende Lücke für Kreditnehmer

11.01.16 09:46 Uhr

Widerrufsjoker: Spannende Lücke für Kreditnehmer | finanzen.net

Kreditnehmer haben besonders gute Chancen, ihre Darlehen mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers zu widerrufen, wenn diese bis 2010 abgeschlossen worden sind.

In diesem Zeitraum sind rund 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen falsch. Doch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist nicht gleichbedeutend mit einem erfolgreichen Widerruf. Die Chancen steigen jedoch deutlich, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist.

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Ein wichtiges Argument der Kreditinstitute, wenn es darum geht, den Widerruf eines Kunden abzulehnen, ist die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion. Dabei argumentiert die Bank wie folgt: Die eigene Widerrufsbelehrung sei zwar möglicherweise unklar formuliert und daher fehlerhaft, allerdings habe man den Mustertext des Gesetzgebers verwendet und dessen Fehler übernommen. Damit sei man vor dem Widerruf des Kunden geschützt. Tatsächlich geben die meisten deutschen Gerichte den Banken recht: Wenn der Mustertext unverändert übernommen wurde, dann hat die Bank sich nichts zu schulden kommen lassen.

Nun haben die Banken den Mustertext in den seltensten Fällen völlig unverändert übernommen. In der Praxis wird dann häufig darum gestritten, wie stark die Veränderungen der Bank sein dürfen. Es gibt jedoch eine spannende Lücke, in der das Argument der Gesetzlichkeitsfiktion ins Leere läuft: Im Zeitraum 11. Juni 2010 und 29. Juli 2010 gab es nämlich gar keinen Mustertext für Widerrufsbelehrungen. Damals wurde die Gesetzeslage neu aufgesetzt. Das alte Muster war ausgelaufen, das neue noch nicht in Kraft.

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Ohne gültigen Mustertext gibt es jedoch auch keine "Ausrede" mit der Gesetzlichkeitsfiktion. Die Kreditinstitute müssen also ihre Widerrufsbelehrungen tatsächlich daran messen lassen, ob sie den Kreditnehmer klar und deutlich über sein Widerrufsrecht belehrt haben - die allermeisten tun das nicht.

Im Klartext heißt das folgendes: Kreditnehmer, die im Zeitraum 11. Juni 2010 bis 29. Juli 2010 ihr Darlehen abgeschlossen haben, verfügen über eine exzellente Chance, ihr Widerrufsrecht mit Hilfe des Widerrufsjokers durchzusetzen und entweder aus teuren Darlehen auszusteigen, diese rückabzuwickeln oder eine Vorfälligkeitsentschädigung, die zur frühzeitigen Beendigung eines solchen Kredits bezahlt wurde, zurückzufordern.

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Doch nicht nur für Kredite, die in diesem kurzen Zeitraum von sechs Wochen abgeschlossen wurden, lohnt sich die Prüfung der Widerrufsbelehrung. Vielmehr sollten Sie alle Baufinanzierungen, die nach November 2002 abgeschlossen wurden und noch laufen, prolongiert wurden oder bereits ausgelaufen sind, auf fehlerhafte Widerrufsklauseln untersuchen lassen. Dies können Sie kostenlos und unverbindlich bei den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) tun. Ist der Vertrag angreifbar, dann zeigen Ihnen die Experten, wie Sie mit einem Widerruf den Zinssatz des Kredits deutlich absenken können oder Ihre Vorfälligkeitsentschädigung wiederbekommen können.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.