Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Das müssen Sie tun, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.

14.03.16 09:47 Uhr

Widerrufsjoker: Das müssen Sie tun, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren. | finanzen.net

Der Gesetzgeber hat den sogenannten "ewigen Widerrufsjoker" abgeschafft.

Wer seinen Kreditvertrag nicht bis zum 21. Juni 2016 widerruft, verliert den Anspruch auf den Ausstieg aus seiner teuren Baufinanzierung, auch wenn sein Darlehen eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Noch gibt es keinen Grund zur Hektik. Aber es ist höchste Zeit für die richtigen Schritte.

Mehr als 70 Prozent aller Baukredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In diesen Fällen beginnt die normale Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht zu laufen. Als Kreditnehmer können Sie ein solches Darlehen auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen. Die Folge ist, dass Sie aus dem Kreditverhältnis aussteigen können. Da solche Alt-Kredite zumeist noch einen Zinssatz zwischen 4 und 5 Prozent haben, ist eine Refinanzierung zu aktuellen Zinskosten äußerst attraktiv.

Was für den privaten Verbraucher eine massive Ersparnis bedeutet, ist im Umkehrschluss für die Kreditinstitute ein stattlicher Verlust. Deswegen hat es die Bankenlobby geschafft, dass der Gesetzgeber den Widerrufsjoker nun zeitlich eng befristet hat: wenn ich bis zum 21. Juni 2016 seinen Kredit widerruft, verliert diese Möglichkeit. Deswegen ist es wichtig, nun die richtigen Schritte zu tun, um diese einmalige Möglichkeit nicht zu vergeben.

Schritt 1: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen

Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) bietet eine kostenlose anwaltliche Prüfung ihres Darlehensvertrags. Danach wissen Sie, ob der Widerrufsjoker für Sie grundsätzlich infrage kommt. Im Anschluss sagt Ihnen der Anwalt, welche konkreten nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind. Die Bearbeitungszeit für diese kostenlose Ersteinschätzung liegt derzeit bei zwei bis drei Wochen.

Schritt 2: Umsetzung des Widerrufs

Nach der Prüfung des Kreditvertrags ist der Widerruf des Darlehens der nächste Schritt. Wichtig: In aller Regel brauchen Sie einen Anwalt, um den Widerruf erfolgreich umzusetzen. Wenn Sie sich alleine auf eine Diskussion mit der Bank einlassen, kassieren Sie so gut wie immer eine Ablehnung. Häufig spielen die Kreditinstitute auf Zeit (z.B. "Aufgrund der vielen Anfragen wird es eine Weile dauern, bis wir ihr Anliegen geprüft haben"). Im schlimmsten Fall verpassen Sie dadurch sogar die Frist für den Widerruf. Es gibt drei sinnvolle Optionen, um einen Widerruf umzusetzen. Diese zeigen wir Ihnen hier.

Option 1: Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie keinen Neubau und kein vermietetes Objekt finanziert haben, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Umsetzung des Widerrufs. Wenn Sie den Widerruf gegenüber der Bank noch nicht ausgesprochen haben, ist sogar der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch möglich! Lesen Sie dazu:
www.widerruf.info/rechtsschutzversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung ist immer der günstigste Weg, um einen Widerruf umzusetzen. Deswegen sollten Sie diese Option zuerst prüfen.

Option 2: Streitfinanzierung oder Prozessfinanzierung

Kommt eine Rechtschutzversicherung nicht infrage, zum Beispiel weil es sich bei der finanzierten Immobilie um einen Neubau handelt, dann gibt es zwei weitere Möglichkeiten. Sie können entweder einen Anwalt auf eigene Kosten mandatieren oder die Zusammenarbeit mit einem Streit- oder Prozessfinanzierer prüfen. Ein Streit- oder Prozessfinanzierer wird die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen, sodass sie kein Kostenrisiko haben. Im Gegenzug müssen sie ihn prozentual an ihrer Ersparnis beteiligen, die Sie durch einen erfolgreichen Widerruf erzielen. Mehr dazu unter www.widerruf.info/prozessfinanzierung.

Besonders sinnvoll ist eine Prozessfinanzierung, wenn abzusehen ist, dass das Kreditinstitut außergerichtlich nicht kompromissbereit ist. Dann ist eine Klage nötig, um den Widerruf erfolgreich umzusetzen. Aufgrund des hohen Kostenrisikos raten die Anwälte der IG Widerruf in der Regel davon ab, auf eigene Kosten zu klagen.

Option 3: Mandatierung des Anwalts auf eigene Kosten

Wenn dagegen abzusehen ist, dass das Kreditinstitut außergerichtlich kompromissbereit sein könnte, dann ist auch die Mandatierung eines Anwalts sinnvoll. Die Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich sind überschaubar und liegen bei den Anwälten der IG Widerruf zumeist im Bereich von 800 bis 1500 Euro. Dazu kommt eine Vergleichsgebühr, wenn der Widerruf erfolgreich war. Dem steht zumeist eine Ersparnis für den Kunden in Höhe von 10.000 bis 30.000 Euro gegenüber. Bedenken Sie aber: Es gibt keine Garantie, dass ein außergerichtliches Vorgehen zu einem erfolgreichen Widerruf führt. Fragen Sie daher den Anwalt am besten konkret, wie gut er das jeweilige Kreditinstitut kennt und ob er dessen Reaktion einschätzen kann.

Was ist mit der Anschlussfinanzierung?

Einige Experten raten dazu, vor dem Widerruf eine Anschlussfinanzierung einzuholen. Aus unserer Sicht ist das nur bedingt praktikabel. Denn ein verbindliches Angebot für eine Anschlussfinanzierung ist stets mit einer kurzen Gültigkeit verbunden. In dieser kurzen Frist werden Sie den Widerruf ihres Darlehens häufig nicht umsetzen können. Zudem führen die meisten Vergleiche nach dem Widerruf dazu, dass man das Darlehen beim bisherigen Kreditinstitut zu günstigeren Konditionen fortsetzt. Eine Anschlussfinanzierung ist in diesen Fällen überflüssig.

Fragen Sie sich also, ob Ihre Bonität in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes oder durch sinkende Einnahmen bei Selbständigkeit. Fragen Sie sich zudem, ob der Wert der finanzierten Immobilie eingeschränkt oder die Beleihung ungewöhnlich hoch ist. Ist all dies nicht der Fall, dann müssen Sie sich in der Regel um die Anschlussfinanzierung keine Sorgen machen. Gibt es jedoch Warnzeichen, dann können Sie mit Hilfe des Finanzierungsexperten der IG Widerruf eine unverbindliche Finanzierungsanfrage starten, die klärt, ob Sie bei einem erfolgreichen Widerruf eine Anschlussfinanzierung bekommen. Dies sollten Sie auch dann tun, wenn Sie den Widerruf mit einer Klage durchsetzen wollen. Mehr dazu unter www.widerruf.info/umschuldung.

FAZIT:

Der Widerrufsjoker bietet eine enorme Chance für private Immobilienfinanzierer. Aber er ist nicht ganz ohne Risiko. Deswegen sollten Sie den Widerruf des Darlehens mit einem erfahrenen Anwalt umsetzen, der Sie über die Chancen und Risiken informiert. Starten Sie jetzt, indem Sie den Kreditvertrag kostenlose prüfen lassen. Beim Service der IG Widerruf erhalten Sie durch die Prüfung den Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt oder Prozessfinanzierer, mit dem Sie den Widerruf anschließend gleich umsetzen können.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch "Wirtschaftliche Selbstverteidigung". Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.