Haftpflichtversicherung: 5 Regeln für den optimalen Schutz
18.03.12 06:00 Uhr
Die private Haftpflichtversicherung darf grundsätzlich in keinem Haushalt fehlen. Jeder Mensch haftet unbegrenzt, wenn er einen Schaden anrichtet – mit seinem gesamten Vermögen. Wer die folgenden Regeln beachtet, bekommt einen optimalen Schutz.
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1. Selbstschutz ist wichtig
Wer selbst von jemandem ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird, sollte eine Forderungsausfallversicherung im eigenen Haftpflichtvertrag mit vereinbart haben. Man bekommt dann einen eigenen Schaden von der eigenen Versicherung ersetzt, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.
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2. Ausreichenden Schutz vereinbaren
Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden betragen. So ist man für alle Eventualitäten abgesichert.
3. Alle Risiken versichern
Die private Haftpflichtversicherung schützt nicht gegen jedes Risiko. So ist für Hausbesitzer eine Police sinnvoll, die zusätzlich Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von mindestens 50.000 Euro versichert – damit sind auch spätere Umbauten abgedeckt. Manche Anbieter haben in den teureren Tarifen Bauvorhaben mit abgedeckt. Außerdem brauchen Besitzer von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern, sonstigen Reittieren und landwirtschaftlich genutzten Tieren eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine wichtige Versicherung ist auch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, wenn in der eigenen Immobilie ein Öltank eingebaut ist. Denn als Besitzer dieses Tanks haftet der Eigentümer für die Verschmutzung von Gewässern oder des Grundwassers aus dem Tank heraus, selbst wenn der Schaden gar nicht von ihm verursacht wurde. Und genau dieses Risiko deckt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ab.
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4. Nicht zu lange binden
Bei einer Haftpflichtversicherung ist es völlig ausreichend, Einjahresverträge abzuschließen. Die Verträge verlängern sich ohnehin von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Eine längere Bindung ist deshalb nicht notwendig, weil sie den Kunden in seiner Flexibilität einschränkt: Er kann nicht im Jahrestakt zu einem möglicherweise günstigeren Versicherer wechseln – und er hat keine Möglichkeit, auf bessere Tarife mit mehr Leistungen umzusatteln.
5. Beschränkungen beachten
Haftpflichtversicherer zahlen nicht immer, wenn der Kunde einen Schaden anrichtet. Vor allem bei Gefälligkeiten − wie der Hilfe beim Umzug − gehen die Versicherer davon aus, dass eine Haftung nicht anzunehmen ist – wer freiwillig hilft, will nicht auch noch zahlen, wenn er etwas kaputt macht. In solchen Fällen besteht dann auch kein Versicherungsschutz! Mancher Versicherer schließt aber die Haftung bei Gefälligkeiten zumindest bis zu kleineren Versicherungssummen ein. Und auch für deliktunfähige Kinder besteht oft kein Schutz – der Vertrag muss (und sollte) diese Haftung ausdrücklich vorsehen.
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Tipp: Mehr Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung hier.