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Private Krankenversicherung: So bekommt man einen wirklich guten Vertrag

07.08.12 14:43 Uhr

Private Krankenversicherung für 55 Euro - Das klingt zu schön, um wahr zu sein – und es ist auch zu schön!

Für einen so geringen Betrag lässt sich die Gesundheit nicht mit einem vernünftigen Schutz versehen, der diesen Namen auch verdient. Aber was macht einen guten Schutz wirklich aus?

Wichtig ist beispielsweise ein Tarif mit einer geringen Selbstbeteiligung. Denn vor allem Angestellte fahren mit einer hohen Selbstbeteiligung schlecht. Während nämlich der Arbeitgeber zu den Prämien 50 % dazugeben muss, zahlen Versicherte den Selbstbehalt alleine. Rechnen kann sich eine hohe Selbstbeteiligung dann, wenn man als Selbstständiger ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss erhält. Ansonsten gilt als Faustregel: Der Selbstbehalt sollte so gering wie möglich sein.

Hohe Erstattungen sichern

Auch die Erstattung der Arzthonorare ist entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes. Sehr günstige Tarife erstatten die Kosten nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – niedergelassene Ärzte können aber bis zum 3,5-fachen Satz verlangen. Ist der Schutz nicht ausreichend, zahlen Versicherte die Differenz aus eigener Tasche – bei kostspieligen Behandlungen kann das über die Jahre ein kleines Vermögen sein. Deshalb sollten Wechsler sich nur für einen Vertrag entscheiden, der die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Zahnersatz: Böse Kostenfalle

Private Krankenversicherungen werben gerne damit, dass sie bis zu 90 % der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen übernehmen – das gilt allerdings nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Jahr. Wird die überschritten, bekommen Versicherte überhaupt keine Erstattung mehr von Ihrer privaten Krankenversicherung, werden also zu 100 % zum Selbstzahler. Andere Lockvogeltarife sehen eine Obergrenze der Erstattung von 40 bis 60 % vor – auch hier drohen erhebliche Zuzahlungen, die durch kein noch so günstiges Angebot wieder zu kompensieren sind. Man sollte nur eine private Krankenversicherung abschließen, die bei Zahnersatz Erstattungssätze von mindestens 80 % vorsieht und bei Zahnbehandlungen 100 % der Kosten übernimmt. Wenn die Erstattung mit Höchstbeträgen gedeckelt ist, sollte man darauf achten, dass die Höchstbeträge großzügig bemessen sind.

Medizinische Hilfsmittel müssen bezahlt werden

Einige Billigtarife sehen vor, dass Versicherte die Kosten für medizinische Hilfsmittel selbst tragen müssen – in seltenen Fällen sogar in voller Höhe. Das bedeutet, dass man die Kosten für Hörgeräte, einen Rollstuhl oder Prothesen aus eigener Tasche zahlen muss. Das ist genauso inakzeptabel wie ein Ausschluss der Kostenerstattung für Krankengymnastik, Logopädie, psychotherapeutische Behandlung oder medizinische Massagen. Dabei kann es um sehr hohe Kosten gehen, die z. B. nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit entstehen, wenn der Versicherte in die medizinische Rehabilitation muss. Tarife ohne Kostenerstattung für Hilfs- und Heilmittel bürden den Versicherten ein unabsehbares finanzielles Risiko auf – und reduzieren den Versicherungsschutz erheblich.

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