Neuregelungen und Gesetze

Das ändert sich für Verbraucher ab 1. Oktober

30.09.16 10:00 Uhr

Das ändert sich für Verbraucher ab 1. Oktober | finanzen.net

Mit Beginn des neuen Monats treten wieder Neuregelungen und Gesetze in Kraft. Das müssen Verbraucher wissen.

Online-Verträge dürfen online gekündigt werden

Ab 1. Oktober dürfen Kunden, die im Internet einen Vertrag abgeschlossen haben, diesen auch online kündigen. Die Forderung vieler Anbieter, dass eine Kündigung des Vertragsverhältnisses schriftlich, also per Post, vorzunehmen ist, ist damit ungültig. Ab Oktober ist es nun ausreichend, den Anbieter per E-Mail über den Kündigungswunsch zu informieren. Das gilt auch dann, wenn die Anbieter in ihren AGB eine Kündigung per Post festgelegt haben.
Von der Neuregelung betroffen sind alle Verträge, die online abgeschlossen wurden, darunter auch Mobilfunkverträge. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag ausschließlich online zustande gekommen ist - schon eine telefonische Rückversicherung bei der Hotline kann den Vertragsrahmen ändern und aus einem Online-Vertragsabschluss einen Telefon-Vertragsabschluss machen.

Arbeitsverträge mit neuen Vorgaben

Arbeitsverträge, in denen sogenannte Abschluss- oder Verfallklauseln geregelt sind, werden ab 01. Oktober anders gehandhabt. Diese Klauseln legen fest, wann Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber verfallen. Bislang mussten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie ihre Ansprüche - etwa den Ausgleich von Überstunden - geltend machen wollen. Von nun an reicht es aus, die Ansprüche per E-Mail mitzuteilen. Von der Neuregelung betroffen sind alle Arbeitsverträge, die ab dem 1. Oktober 2016 neu geschlossen werden.

Finanzielle Gründe: Zwei Fernsehsender weniger

Wer ab 1.Oktober den Fernseher einschaltet, wird die beiden TV-Sender EinsPlus und ZDFkultur nicht mehr finden. Aus finanziellen Gründen gehen die Angebote vom Netz, wie auf der Ministerpräsidentenkonferenz 2014 festgelegt wurde. Ersetzt wird das Angebot durch eine Internetpräsenz. Für das neue Format werden 44 Millionen Euro fällig: Ein Drittel der Kosten trägt das ZDF, zwei Drittel zahlt die ARD.

Redaktion finanzen.net

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