Euro am Sonntag antwortet

Versicherung: Wer trägt Frostschäden?

14.02.16 16:00 Uhr

Versicherung: Wer trägt Frostschäden? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Ich habe ein Ferienhaus, das ich im Winter nicht benutze. Angenommen, es geht etwas durch Frost kaputt. Muss dann meine Wohngebäudeversicherung zahlen?

Wer­bung

€uro am Sonntag: Es kommt darauf an, wie umfassend Sie sich vorher gekümmert haben. Das zeigt ein aktuelles, bereits rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, wie das Branchenportal versicherungswirtschaft-heute.de berichtet (Az. 5 U 190/14). Der Besitzer eines Ferienhauses hatte einen Dritten beauftragt, regelmäßig zu kontrollieren und dabei auch die angeschaltete Heizung zu überprüfen. Dennoch fiel die Heizung aus - geplatzte Leitungen und Heizkörper führten zu Kosten von 11 000 Euro. Der beklagte Gebäudeversicherer bezeichnete die Kontrollen als unzureichend. Das Gericht gab hingegen der Klage bis auf einen kleinen Teilbetrag statt und stellte fest, der Hausbesitzer habe "keine vertraglichen Obliegenheiten verletzt".

Bildquellen: HGEsch/Pantera AG