Versicherung: Unverständliches Urteil?
24.03.16 17:30 Uhr

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich habe gelesen, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen muss, wenn der Ehemann der Reisenden verstorben ist. Wie kann es zu solch einem Urteil kommen?
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€uro am Sonntag: Offensichtlich meinen Sie eine mittlerweile rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts München, die in der Tat so ausgefallen ist wie von Ihnen beschrieben (Az. 233 C 26770/14). Hintergrund ist, dass sich in den Bedingungen der umstrittenen Versicherung schlicht und einfach keine Passage findet, die beim Tod eines Angehörigen greift. Hilfsweise hatte sich die Witwe darauf berufen, dass sie durch den Trauerfall eine schwere psychosoziale Belastungsstörung erlitten habe - was eine unerwartet schwere Erkrankung sei, die in den Versicherungsbedingungen tatsächlich enthalten ist. Das Amtsgericht argumentierte hingegen, Trauer sei eine ganz normale Folge des Versterbens eines nahen Angehörigen und keine Krankheit.
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