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Postreform beschlossen: Verbesserte Arbeitsbedingungen und längere Brieflaufzeiten

17.09.24 22:03 Uhr

Neuerungen beim Postrecht: Was ändert sich? | finanzen.net

Hohe körperliche Belastung, früher Arbeitsbeginn und lange Arbeitstage - die Arbeitsbedingungen vieler Postboten bedürfen Verbesserung. Eine Erleichterung soll das modernisierte Postrecht schaffen.

Flächendeckende und erschwingliche Postversorgung

Die Gesetzesnovelle, welche das Postrecht erstmals seit 1997 erneuert, soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten - das entschied der Bundesrat am 13. Juni 2024. Dabei soll die postalische Grundversorgung auch künftig sechs Tage die Woche sichergestellt sein. Wichtig seien allerdings gute Arbeitsbedingungen: Schließlich handle es sich laut Bundesminister Robert Habeck um einen "Sektor, in dem jeden Tag hunderttausende tüchtige Menschen arbeiten", wie er nach dem Beschluss des Gesetzentwurfes zum Postrecht im Bundeskabinett im Dezember 2023 bemerkt.

"Briefpreise sollen erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden", beschreibt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in einem Online-Beitrag eines der Ziele der Reform. Beide Ziele gleichermaßen zu erfüllen, stellt die Regierung aufgrund sinkender Briefmengen vor ein Problem.

Längere Wartezeit

Um dieses Problem zu lösen, sollen künftig die Brieflaufzeiten verlängert werden. So sollen Empfänger ihre Briefe derzeit mit einer 80-prozentigen Wahrscheinlichkeit am folgenden Werktag erhalten, wie die Bundesregierung berichtet. Mit 95 Prozent zumindest am zweiten Werktag. Mit den Änderungen der Novelle sei in Zukunft eine 95-prozentige Wahrscheinlichkeit am dritten Werktag ausreichend. Am vierten sollen es hingegen 99 Prozent sein - also spätestens am vierten Tag sei eine Zustellung sicher. "Die Laufzeitregel betrachtet aber nur den bundesweiten Jahresdurchschnitt aller Sendungen", erklärt Judith Henke von der Bundesnetzagentur gegenüber web.de. Einen tatsächlichen Anspruch gebe es also nicht. Bei einer zeitlich drängenden Sendung müssen Verbraucher also auf teurere Express- oder Prio-Angebote zurückgreifen.

Um die Arbeitnehmenden zu entlasten, sollen Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm laut Bundesregierung "nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden". Die Nicht-Einhaltung dieser Regelung kann durch die Arbeitnehmenden bei einer eigens eingerichteten Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur vorgetragen werden. "Mit unseren Reformvorschlägen sichern wir eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen - in der Stadt und auf dem Land", erklärt Habeck.

Nachhaltigkeit

Ein ebenso wichtiger Aspekt sei die Nachhaltigkeit. Hierüber soll ein Umweltzeichen mit Informationen zur Treibhausgasbelastung der Paketzustellung den Empfängern Auskunft geben. Nutzer können sich dann für Paketdienste mit einer geringeren Treibhausgasemission entscheiden.

J. Vogel / Redaktion finanzen.net

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