Kredite und Handyverträge: Das alles weiß die SCHUFA
Die SCHUFA ist Deutschlands größte Auskunftei für Bonitätsprüfungen und das Bewerten der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Mit der Einführung der neuen 100-Tage-Regelung wird Verbrauchern seit Anfang 2025 eine Möglichkeit geboten, ihre Bonität schneller zu verbessern. Doch welche Daten speichert die SCHUFA tatsächlich, und wie funktioniert das System?
Was ist die SCHUFA überhaupt?
SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und ist Deutschlands führende Auskunftei bezüglich der Kreditwürdigkeit privater Schuldner. Gegründet als gemeinschaftliches Unternehmen der kreditgebenden Wirtschaft hat die SCHUFA ihren Sitz in Wiesbaden. Vertragspartner sind kreditvergebende Institutionen wie Banken, Leasinggesellschaften oder Telekommunikationsunternehmen, die durch die SCHUFA Bonitätsrisiken bewerten können.
Die SCHUFA-Bonität wird anhand eines Scores bewertet, der zwischen 0 und 100 Prozent beziehungsweise zwischen 0 und 10.000 liegt, wobei ein höherer Wert eine bessere Kreditwürdigkeit signalisiert. Immer mehr Bürger in Deutschland speichern einen SCHUFA-Eintrag, aktuellen Angaben der SCHUFA zufolge beläuft sich die Anzahl auf rund 68 Millionen.
Das weiß die SCHUFA über eine Person
Die SCHUFA speichert Daten, die zur Ermittlung der Bonität verwendet werden. Diese beinhalten personenbezogene Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Adressen. Zudem werden Informationen über abgeschlossene Verträge, wie Girokonten, Ratenkredite oder Kreditkarten, sowie deren vertragsgemäße Erfüllung gespeichert.
Positive SCHUFA-Einträge machen den Großteil der Datensätze aus: Laut der SCHUFA haben über 90 Prozent der registrierten Personen ausschließlich positive Vermerke. Ein negativer Eintrag entsteht erst bei Nichtbegleichung fälliger Forderungen. Die neue 100-Tage-Regelung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft trat, ermöglicht Verbrauchern jedoch, negative Einträge schneller löschen zu lassen, wenn die Schulden innerhalb von 100 Tagen vollständig beglichen wurden.
Wann erhält man einen Eintrag und wie gelangt die SCHUFA an die Daten?
Einträge bei der SCHUFA entstehen durch die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern. Vor der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Jahr 2018 konnten Unternehmen oder Vermieter, die eine SCHUFA-Klausel in ihren Verträgen integrierten, Bonitätsinformationen abfragen und relevante Daten über abgeschlossene Verträge übermitteln. Mittlerweile wurde diese SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, welche sich aus zwei Teilen zusammensetzt: dem SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA informiert, und dem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung der SCHUFA enthält. Im Hinweis enthalten sind beispielsweise Informationen über die Rechtsgrundlage für die Übermittlung oder eine Befreiung vom Bankgeheimnis, sofern es sich um Kreditinstitutionen handelt.
Diese Zusammenarbeit basiert auf Einwilligungen, die von Verbrauchern häufig unbewusst durch das Kleingedruckte erteilt werden. Die SCHUFA sammelt jedoch keine Informationen aus sozialen Medien und erfasst weder Einkommen noch Vermögen. Auch der Familienstand und das Kaufverhalten fließen nicht in die Datensätze ein.
Speicherdauer von Daten und die neue Regelung
Die SCHUFA speichert Einträge während laufender Forderungen und bis zu drei Jahre nach der vollständigen Begleichung. Über die 100-Tage-Regelung gibt es jedoch die Möglichkeit, negative Einträge bereits nach 18 Monaten wieder löschen zu lassen, sofern die verpasste Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die SCHUFA beglichen wurde und es bis zum Ende der verkürzten Speicherfrist keine weiteren Negativdaten zu der Person gibt. Diese Regelung wurde eingeführt, um Verbrauchern bei einmaligen Zahlungsstörungen einen schnelleren Weg zur Verbesserung ihrer Bonität zu bieten.
Die Eigenauskunft: Transparenz und Korrekturen
Verbraucher können online kostenlos eine Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern. Die Zustellung erfolgt postalisch. Die SCHUFA-Datenkopie oder Selbstauskunft enthält Informationen über die gespeicherten Daten und deren Herkunft. Ebenfalls wird gelistet, an wen die Informationen in den vergangenen 12 Monaten weitergeleitet wurden. Obendrein werden die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte hinsichtlich eines Zahlungsausfallrisikos mitgeteilt. Alle Serviceoptionen eingefasst, erfüllt die SCHUFA das gesetzlich normierte Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DS-GVO.
Aber auch andere Informationen können in einfachen Schritten eingesehen werden. So können beispielsweise Unternehmen, welche in den vergangenen 12 Monaten Informationen über die SCHUFA angefragt haben, mithilfe der App der SCHUFA-Tochter bonify ermittelt werden. Auch kann über die App eingesehen werden, welche Informationen über Verträge gespeichert wurden. Zusätzlich werden der SCHUFA-Basisscore und mögliche Negativeinträge angezeigt. Dank des Benachrichtigungsservice kann man sich zudem kostenlos über einen erstmaligen Negativeintrag informieren lassen.
Falls fehlerhafte Daten gespeichert sind, können diese durch eine Meldung an die SCHUFA korrigiert werden. Transparenz und die Möglichkeit zur Korrektur sind entscheidend, um sicherzustellen, dass gespeicherte Informationen korrekt und aktuell bleiben.
Redaktion finanzen.net
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