Was der Chef wissen darf

Kinderplanung und neuer Job: Was der Arbeitgeber wissen muss und was nicht

02.04.23 16:21 Uhr

Kinderplanung und neuer Job: Was der Arbeitgeber wissen muss und was nicht | finanzen.net

Arbeit und Freizeit verschmelzen in den letzten Jahren immer mehr und so auch das Verhältnis zu den Vorgesetzten und Chefs, aber über was muss man sie tatsächlich informieren? Viele Chefs haben unterschiedliche Vorstellungen davon, über welche privaten Angelegenheiten die Angestellten sie informieren müssen und welche Daten ihnen zustehen.

Was der Arbeitgeber wissen muss

Grundlegend muss der Arbeitnehmer nur die Daten über sich preisgeben, die sein Arbeitgeber braucht, um seiner Pflicht gegenüber dem Arbeiter nach zu kommen. So benötigen die Firmen heutzutage Informationen zum Familienstand, der Kinderzahl und der Religionszugehörigkeit, damit die Gehaltsabrechnung korrekt durchgeführt werden kann. Ebenso wird die Staatsangehörigkeit für die Krankenkasse benötigt. Folglich sind weitere solcher Daten zulässig zur Speicherung, wobei diese streng vertraulich behandelt werden müssen. Wenn der Angestellte krank ist, hat der Chef kein Recht darauf genaueres zum Krankheitsfall zu erfahren. Zudem hat er keine Berechtigung die Krankenakte des Arbeitnehmer einzusehen oder den Arzt beziehungsweise den Betriebsarzt um Auskunft zu bitten und darf lediglich die Fehltage dokumentieren. Zuletzt ist auch noch zu erwähnen, dass Arbeiter, die erwägen einen Nebenjob auszuüben, dies unbedingt ihrem Arbeitnehmer mitteilen müssen. Vor allem bei Vollzeitkräften ist es häufiger der Fall, dass der Chef dies nicht gerne sieht oder gar verbietet.

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Das sollte man dem Vorgesetzten sagen

Selbst wenn der Arbeitnehmer schon viele Daten offenlegen muss, ist es förderlich für das Arbeitsverhältnis den Vorgesetzten in manchen Situationen mehr mit einzubeziehen. So schadet es der Beziehung zum Chef nicht, im Falle einer Krankheit, genaueres darüber preiszugeben, wenn man in ein Gespräch verwickelt wird. Auch bei der Kinderplanung kann es hilfreich sein frühzeitig diesbezüglich mit seinem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, da rechtlich gesehen die Mutter entscheiden kann, wann sie es dem Vorgesetzten mitteilt. Durch dieses Entgegenkommen kann das gegenseitige Vertrauensverhältnis stark wachsen, da der Arbeitgeber somit früher in der Lage ist für die Zeit des Mutterschutzes, in welcher die Angestellte nicht arbeiten kann, vorzusorgen. Ebenso ist es im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer. Indem dieser längere Zeit im Vorhinein seinem Vorgesetzten Bescheid gibt, wozu er nicht verpflichtet ist, kann der Chef entsprechend darauf mit einer Stellenausschreibung oder ähnlichem reagieren, sodass bestmöglich ein laufender Wechsel an der Stelle stattfinden kann, wodurch das anschließende Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers sicher nicht negativ, sondern eher positiv beeinflusst wird.

Der Chef braucht nicht alles zu wissen

Durch das heutige Verschmelzen von Arbeit und Freizeit, verschwimmen die Grenzen immer mehr und der Arbeitgeber bekommt vereinzelt tiefe Einblicke in das private Leben seiner Angestellten, die ihm womöglich gewisse Vorteile gewähren. So sollte man persönliche und arbeitsunabhängige Gesprächsthemen beim Reden mit Kollegen oder Vorgesetzten nur in Maßen ansprechen. Aber auch berufsbezogene Aussagen, wie "Dies ist mein Traumjob", sollte man versuchen zu vermeiden, da der Chef, so gut das Verhältnis zu ihm auch ist, unter anderem in kommenden Gehaltsverhandlungen dies immer berücksichtigen kann und es im Endeffekt dadurch dem Arbeitnehmer zum Nachteil wird. Grundsätzlich gibt es aber immer weniger, worüber man an seinem Arbeitsplatz nicht redet, denn die Chefs und Vorgesetzten in der heutigen Zeit bemühen sich immer mehr ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und aufrecht zu erhalten, um von der dadurch erhöhten Produktivität der Arbeiter zu profitieren.

Redaktion finanzen.net

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