Waisenrente

Nicht nur die Kinder von Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrente

06.01.23 22:27 Uhr

Nicht nur die Kinder von Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrente | finanzen.net

Sterben Eltern, wenn ihre Kinder noch jung sind, haben diese Anspruch auf Waisenrente oder Halbwaisenrente. Wie lange besteht dieser Anspruch und wer darf ihn eigentlich genau erheben?

Halb- und Vollwaisen bekommen in Deutschland (Halb-)Waisenrente. Wer darf den Anspruch erheben und für wie lange bekommt man dann wie viel Geld?

Waisenrente wird bis Vollendung des 18. oder 27. Lebensjahrs ausgezahlt

Einen Anspruch auf (Halb-)Waisenrente haben leibliche und adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt der Verstorbenen gelebt haben, sowie Geschwister und Enkel der Verstorbenen, die im Haushalt der Verstorbenen gelebt haben oder von diesen gepflegt wurden. Der Anspruch besteht auch, wenn eine oder einer der Verstorbenen Beamtin oder Beamter war und wenn das Kind nach dem Tod der Verstorbenen von einer anderen Person adoptiert wird. Dies regelt Paragraf 48 Sozialgesetzbuch (SGB).

Der Anspruch auf Waisenrente besteht immer bis Vollendung des 18. Lebensjahrs. Kinder, die eine schulische oder berufliche Ausbildung machen, einen Freiwilligendienst absolvieren, die Universität besuchen oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, erhalten bis Vollendung des 27. Lebensjahrs Waisenrente. Ähnlich wie beim Kindergeld gibt es hier Einschränkungen: Wer die Ausbildung oder das Studium für eine Dauer von über vier Monaten unterbricht, erhält in diesem Zeitraum keine Waisenrente.

Die Waisenrente ist nicht an Zuverdienste gebunden

Voraussetzung für den Anspruch auf Waisenrente ist, dass die Verstorbenen mindestens fünf Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben - es sei denn der Verstorbene ist bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen, erklärt das Informationsportal t-online. Dann bekommen die Kinder monatlich 20 Prozent der Rente, die die Verstorbenen bekommen hätten, zuzüglich eines individuellen Zuschlags - laut t-online waren das 2020 bei Vollwaisen monatlich im Schnitt insgesamt 428 Euro, bei Halbwaisen 204 Euro. Die Waisenrente ist nicht an mögliche Zuverdienste gebunden, man bekommt sie also unabhängig vom eigenen Einkommen. Waren die Verstorbenen verbeamtet, wird gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung geleistet.

Trotz automatischem Anspruch muss ein "Antrag auf Hinterbliebenenrente" gestellt werden

Obwohl der Anspruch auf Waisenrente unter den genannten Voraussetzungen automatisch entsteht, muss man selbst aktiv einen "Antrag auf Hinterbliebenenrente" stellen, wenn man sie auch beziehen möchte. Bis zum 15. Lebensjahr kümmert sich darum der Vormund, danach können die Hinterbliebenen das selbst übernehmen. Es kann hilfreich sein, für das Ausfüllen des Antragsformulars Unterstützung einzuholen: Damit dem Antrag stattgegeben wird, muss man umfangreiche Daten der Verstorbenen einreichen und diese mit Nachweisen belegen.

Das Erbe wird außerdem unabhängig von der Waisenrente gehandhabt. t-online erklärt, dass es vom Testamentsvollstrecker (in der Regel) bis zum 18. Lebensjahr der Hinterbliebenen verwaltet wird, sofern die Verstorbenen vor ihrem Tod ein Testament aufgesetzt haben. Gibt es kein Testament, verwaltet der Vormund das Erbe, bis die Hinterbliebenen die Volljährigkeit erreichen.

Redaktion finanzen.net

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