Vorwerk im Visier

Thermomix vor Gericht: Nach der Klage folgt nun das Berufungsverfahren

20.12.19 18:35 Uhr

Thermomix vor Gericht: Nach der Klage folgt nun das Berufungsverfahren | finanzen.net

Eine Frau aus Kaiserslautern hatte sich einen Thermomix TM5 gekauft und Klage eingereicht, als ein neues Modell auf den Markt kam. Am 19. Dezember startete der Prozess am Landgericht Wuppertal.

Die Kunden sind verärgert

Eigentlich wollte Vorwerk mit dem neuen Thermomix TM6 Anfang des Jahres zu altem Glanz zurück. Doch, statt traumhafter Umsätze, gab es schlechte Kritik und verärgerte Kunden. Die Kult-Küchenmaschine, die dem Hersteller Vorwerk einmal traumhafte Umsatzzahlen bescherte, wurde Anfang des Jahres ohne Wissen der Kunden neu aufgelegt. Daraufhin häuften sich die Beschwerden von Käufern, die das Vorgängermodell Thermomix TM5 gekauft haben. So auch eine Frau aus Kaiserslautern. Anfang des Jahres hatte sie das Modell TM5 gekauft und, als Vorwerk sieben Wochen später eine neue Ausführung präsentierte, fühlte sie sich betrogen - sie reichte Klage ein. Auch andere Kunden äußerten sich wütend und machten ihrem Ärger im Internet Luft. Hätte man gewusst, dass bald ein neues Modell auf den Markt kommen würde, hätte man mit dem Thermomix-Kauf noch gewartet und sich für den Thermomix TM6 entscheiden. Der allgemeine Vorwurf ist, dass Vorwerk-Vertreter trotz gezielter Nachfragen nichts von dem neuen Modell erwähnten.

Die Klage

Bereits im Januar hatte die Frau aus Kaiserslautern Klage eingereicht. Sie fühlte sich betrogen, nachdem sie im Januar den Thermomix TM5 gekauft hatte und bereits sieben Wochen später die Markteinführung eines neuen Modells stattfand. Die Frau verlangte eine Rückerstattung ihres Kaufs, das Gericht lehnte ihre Klage jedoch ab. Daraufhin legte die Kundin Revision ein, die jetzt in Wuppertal verhandelt wird. Bei technischen Großgeräten sei es normal, dass Kunden vorab über nachfolgende Generationen informiert werden würden und dadurch ihre Kaufentscheidung entsprechend planen könnten. Genau das habe Vorwerk aber versäumt, lautet ihre Begründung für die Entscheidung vor Gericht zu gehen. Vorwerk weist jede Schuld von sich und stellt klar, dass keine Informationspflicht besteht. Solange ein Modell zum Zeitpunkt des Kaufs noch produziert wird, handle es sich bei dem Verkauf nicht um Betrug, auch wenn eine neue Markteinführung bereits geplant sei. Das Berufungsverfahren hat am 19. Dezember 2019 begonnen und es bleibt abzuwarten, für welche Partei das Gericht entscheiden wird.

Redaktion finanzen.net

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