Versteckte Preiserhöhungen

Unterfüllung bei Lebensmittelverpackungen: Das hat es mit "Shrinkflation" auf sich

24.04.24 23:54 Uhr

Packungen werden immer kleiner und leerer? So setzen Unternehmen gezielt "Shrinkflation" ein | finanzen.net

Laut Verbraucherzentralen klagen immer mehr Verbraucher über unterfüllte Lebensmittelverpackungen und versteckte Preiserhöhungen. Was hat es mit der sogenannten "Shrinkflation" auf sich?

Rechtlicher Spielraum für Produzenten

Das Phänomen, dass in einer Verpackung weniger enthalten ist als erwartet, ist vielen Menschen bereits von Chipstüten bekannt, bei denen die Hälfte der Verpackung oftmals nur mit Luft gefüllt ist. Laut Berichten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich jedoch nun auch Beschwerden über andere Lebensmittel wie Weichkäse, Joghurt, Nüsse oder Mehl. Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale, erklärt, dass, obwohl dies auf den ersten Blick nach Betrug aussieht, es sich rechtlich noch im Rahmen bewegt, der durch die Fertigpackungsverordnung (FpackV) geregelt sei. "Rechtlich sind geringfügige Abweichungen bei den Füllmengen zulässig", so Ludwig.

Die Fertigpackungsverordnung (FpackV) umfasst auch das Mittelwertprinzip, wonach einzelne Packungen innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen weniger Inhalt aufweisen dürfen. Dies ist gestattet, solange durch ein größeres Gewicht in anderen Packungen innerhalb derselben Charge ausgeglichen wird. Da sich diese Vorgaben nicht von Privatpersonen überprüfen lassen, rät die Verbraucherzentrale dazu, die zu gering befüllte Verpackung bei den Eichbehörden zu melden.

"Shrinkflation" belastet Verbraucher

Die Preise steigen, während die Produktmengen sinken - dieses Phänomen wird als "Shrinkflation" bezeichnet. Unternehmen berichten vermehrt über reduzierte Produktmengen in unveränderten Verpackungen, was dazu dient, Preiserhöhungen zu verschleiern. Ursprünglich bei Markenprodukten beobachtet, ist dieses Phänomen laut wochenblatt-reporter.de nun auch bei Discountern und deren Eigenmarken festzustellen. Für Verbraucher sind diese Veränderungen oft schwer zu bemerken, da sich die Packungsgrößen nur minimal oder überhaupt nicht verändern.

"Rama" ist Mogelpackung des Jahres 2022

Ein Beispiel dafür ist die jährliche Auszeichnung der "Mogelpackung des Jahres" durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die auf Verbraucherabstimmungen basiert. Im Jahr 2022 belegte der Brotaufstrich "Rama" von Upfield den ersten Platz mit über 14.000 Stimmen. Dieses Produkt wurde 2022 mit einer verringerten Menge von 400 Gramm anstelle von 500 Gramm zum gleichen Preis verkauft. Auf Platz zwei landete der Scheibenkäse "Leerdammer" von Lactalis, der von 160 auf 140 Gramm Inhalt reduziert wurde.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: monticello / Shutterstock.com, Lisa S. / Shutterstock.com