Versicherungsstreit

Private Krankenversicherung will nicht zahlen - das sollte man tun

10.06.24 22:03 Uhr

Zoff mit der privaten Krankenversicherung: Was man tun kann, wenn sie mal wieder nicht zahlen will! | finanzen.net

Nicht immer verläuft das Verhältnis zwischen privater Krankenkasse und dem Versicherten ohne Konflikte. Eine häufige Ursache für Streit ist, dass die Krankenversicherungen eine Kostenerstattung verweigern. Was kann man als Versicherter tun, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Versicherte müssen in Vorleistung gehen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht darin, dass sich die Tarife individuell an die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten anpassen lassen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Absicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung so nicht gegeben ist. Versicherte können somit Leistungen wählen, die über das Standardangebot hinausgehen und ihren individuellen Präferenzen entsprechen. Ein wesentlicher Nachteil der PKV ist jedoch, dass Versicherte oft in Vorleistung treten müssen. Das bedeutet, dass sie die Kosten für medizinische Behandlungen zunächst selbst tragen und diese erst im Nachhinein von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Dies kann insbesondere bei teuren Behandlungen eine finanzielle Belastung darstellen. Hinzu kommt, dass bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen faktisch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Leistungserbringer (zum Beispiel Arzt, Krankenhaus) entsteht. Die Versicherungsgesellschaft ist dabei nicht direkt beteiligt. Der Versicherte hat daher separate Ansprüche gegenüber seiner Krankenversicherung auf Erstattung der entstandenen Kosten. Probleme können auftreten, wenn die private Krankenkasse die Übernahme bestimmter Kosten ablehnt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung infrage stellt oder Fehler in der Rechnungsstellung identifiziert. Für viele Versicherte, die sich oft nicht detailliert mit den spezifischen Regelungen und Bedingungen ihrer Krankenversicherung auseinandersetzen, kann es schwierig sein, die Berechtigung solcher Entscheidungen zu bewerten und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Arzt kontaktieren und um schriftliche Begründung bitten

Laut der Verbraucherzentrale sind Krankenkassen generell nur zur Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen verpflichtet, die zudem im Rahmen der vereinbarten Tarifbedingungen und der geltenden Gebührenordnung abgerechnet werden. Probleme bei der Kostenerstattung entstehen oft dann, wenn die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung infrage stellt oder Abweichungen in der Abrechnung feststellt. In Fällen, in denen der Versicherer Einwände gegen eine Rechnung erhebt, kann oft eine Korrektur der Abrechnung zur Lösung des Problems beitragen. Sollte die Krankenkasse jedoch weiterhin eine Kostenübernahme ablehnen, kann es für den Versicherten erforderlich werden, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse umgehend die Abrechnungsstelle des behandelnden Arztes oder der Ärztin zu kontaktieren. Es ist empfehlenswert, das Ablehnungsschreiben der Krankenkasse direkt an die medizinische Einrichtung weiterzuleiten, um eine fachliche Stellungnahme zu erbitten. Diese Stellungnahme sollte die Gründe darlegen, warum die jeweilige Behandlung durchgeführt und in Rechnung gestellt wurde. Die ärztliche Stellungnahme sollte dann ohne Verzögerung an die Krankenkasse weitergeleitet werden, um die Sachlage zu klären. Führt dieser Schritt nicht zu einer positiven Entscheidung der Krankenkasse, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Versicherungsgesellschaft zu bitten, direkt mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin in Kontakt zu treten.

Ombudsmann für außergerichtliche Schlichtung

Wenn auch nach Einschaltung der ärztlichen Stellungnahme und direkter Kommunikation zwischen der Versicherung und den medizinischen Fachkräften keine Einigung erzielt werden kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale als nächsten Schritt die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung. Der Ombudsmann dient als außergerichtliche Schlichtungsstelle und hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Versicherten und ihren Krankenversicherungen zu lösen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Heinz Lanfermann, ein Jurist mit Erfahrung als Staatssekretär und Mitglied des Deutschen Bundestages, nimmt diese Funktion wahr und bietet eine neutrale Plattform für die Klärung von Streitigkeiten. Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, etwa weil ein Arzt oder eine Abrechnungsstelle Klage erhebt, rät die Verbraucherzentrale den Versicherten, rechtliche Unterstützung durch einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Ein Anwalt, der sich mit den Besonderheiten der privaten Krankenversicherung auskennt, kann dabei helfen, die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen und die rechtlichen Optionen auszuloten. Letztendlich, wenn auch der Schlichtungsversuch durch den Ombudsmann keine Lösung bringt, bleibt der rechtliche Weg als ultimatives Mittel zur Klärung des Streits. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen fachkundige juristische Beratung zu sichern, um die eigenen Rechte und Ansprüche bestmöglich zu vertreten.

Redaktion finanzen.net

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