Haus bauen mit Hilfe von Freunden und Verwandten - wie sind die Helfer versichert?
Private Helfer müssen in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, auch wenn sie für ihre Unterstützung nicht bezahlt werden.
Ist eine Versicherung für Bauhelfer Pflicht?
Wer plant ein Haus zu bauen, der bindet oftmals Familienmitglieder, Freunde und Bekannte in den Bau mit ein. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass die privaten Helfer auch versichert werden müssen. Sie müssen ausnahmslos in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Für die Meldepflicht ist dabei unerheblich, ob die Helfer für ihre Mitarbeit dabei entlohnt werden oder nicht. Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Helfer ausgelassen wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Bauhelfer bei der Baugenossenschaft anmelden
Die Anmeldung der Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft kann online oder auf dem Postweg erfolgen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bietet einen Online-Service für eine unkomplizierte Anmeldung des Bauvorhabens und der Meldung der beteiligten Helfer. Auf der Internetseite findet man auch die entsprechenden Formulare zum Ausdrucken, wenn die Meldung per Post erfolgen soll. Wichtig ist es auch, die Arbeitsstunden der privaten Bauhelfer nachvollziehbar zu dokumentieren.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Die Beiträge, die für die Absicherung an die Berufsgenossenschaft zu entrichten sind, fallen unterschiedlich aus. Dabei orientieren sich die entstehenden Kosten an den geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer. Zusätzlich unterscheiden sich die Beiträge regionsabhängig. Nur wenn die privaten Helfer weniger als 40 Arbeitsstunden in der Woche auf der Baustelle sind, müssen keine Beiträge gezahlt werden. Um die Beiträge zu berechnen, werden die geleisteten Arbeitsstunden mit einem fiktiven Arbeitsentgelt und dem Beitragssatz multipliziert. Dafür wird jährlich eine Bezugsgröße von der Bundesregierung festgelegt, wobei der Mindestbetrag bei 100 Euro liegt.
Eine private Bauhelferversicherung
Der Versicherungsumfang, der durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt wird, ist begrenzt. Jedoch besteht die Möglichkeit, diesen durch eine private Zusatzversicherung zu erweitern. Allgemein empfiehlt sich vor dem Baubeginn bei bestehenden Policen mit der Versicherungsgesellschaft zu klären, ob und inwieweit das Risiko während der Bauzeit bereits abgedeckt ist. Um die privaten Bauhelfer umfangreich abzusichern, haben Bauherren dann die Möglichkeit, eine zusätzliche Bauhelferversicherung abzuschließen. Die Kosten richten sich bei einer privaten Bauhelferversicherung nach dem Umfang der Absicherung der Bauhelfer und nicht nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Bei vielen Versicherungsanbietern besteht auch die Möglichkeit, je Bauhelfer eine Pauschale zu zahlen.
Redaktion finanzen.net
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