Arbeit auf Kosten der Gesundheit: Dies sind die häufigsten Berufserkrankungen
Ob grauer Star, psychische Erkrankungen oder ‘nur’ Verspannungen: Beruflich bedingte gesundheitliche Einschränkungen sind nicht selten. Aber wann handelt es sich überhaupt um eine rechtlich anerkannte Berufskrankheit - und welche Berufskrankheiten sind am weitesten verbreitet?
Skorbut - die Vitaminkrankheit der Seeleute - und die Staublunge der Bergarbeiter sind Berufskrankheiten, die noch vor dem Terminus ‘Berufskrankheit’ entstanden: Heute ist dieser rechtlich definiert - und es gibt sogar eine offizielle Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) mit einer Liste der gesetzlich anerkannten Berufskrankheiten. 2017 trat die vierte Fassung in Kraft, mit der die Liste an medizinische Standards und Erkenntnisse angepasst wurde.
Etwa 80 anerkannte Berufskrankheiten in Deutschland
Die BKV listet aktuell etwa 80 Krankheiten: Erkrankungen, die durch chemische oder physikalische Entwicklungen, durch Infektionserreger oder Parasiten verursacht wurden sowie Tropen-, Haut-, Lungen- und Baucherkrankungen - darunter auch Krebs, chronische Bronchitis oder der graue Star.
Als besonders gefährdet gilt, wer bei der Arbeit mit Staub oder giftigen beziehungsweise chemischen Substanzen in Kontakt kommt, viel hockt oder kniet oder auch hohem Lärmeinfluss ausgesetzt ist.
Aber Achtung: Zum einen gibt es strenge Auflagen zur Anerkennung einer Berufskrankheit, zum anderen wird in Deutschland Statista zufolge nur ein Bruchteil der eingereichten Verdachtsfälle anerkannt.
Burnout und andere psychische Gesundheitsstörungen keine Berufskrankheit
Denn damit der Erkrankte durch seinen Unfallversicherungsträger mit Geldleistungen entschädigt und mit Reha- oder Pflegeleistungen, Fortbildungen, Umschulungen oder Anderem unterstützt wird, müssen drei Kriterien gegeben sein: Die Krankheit muss in der BKV-Auflistung enthalten, die Bedingungen für die Entstehung der Krankheit müssen direkt am Arbeitsplatz des Erkrankten gegeben sein und es muss einen direkten Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeitsplatz geben - also ausgeschlossen werden, dass es eine andere Ursache für die Erkrankung gibt.
Nach Paragraph neun siebtes Buch des Sozialgesetzbuchs gelten nur "Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherten infolge einer [beruflichen] Tätigkeit erleiden" offiziell als Berufskrankheiten. Beispielsweise sind psychische Krankheiten - und damit auch das Burnout - nicht gelistet.
Die DGB Rechtsschutz GmbH schreibt: "Psychische Gesundheitsstörungen wie Depressionen stellen keine Berufskrankheit dar. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung auf Stress im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zurückzuführen ist."
Lärmschwerhörigkeit und Hauterkrankungen am häufigsten anerkannt
Tatsächlich als Berufserkrankung anerkannt werden in Deutschland Statista zufolge am häufigsten Hauterkrankungen: In den Jahren 2009 bis 2019 waren immer über 50 Prozent der anerkannten Berufserkrankungen verschiedene Hautkrankheiten, mit etwa 18 bis 27 Prozent folgten die Wirbelsäulenerkrankungen. Sieben bis 10 Prozent waren diverse Infektionskrankheiten, nur ein geringer Teil waren Atemwegs- und sonstige Erkrankungen.
Etwas spezifischer ist die BARMER mit Angaben zu Berufskrankheiten: Der gesetzlichen Krankenkasse zufolge ist die aktuell am weitesten verbreitete Berufskrankheit die Lärmschwerhörigkeit, dicht gefolgt von Hauterkrankungen und Asbestose, einer durch asbestfaserhaltigen Staub verursachte Lungenerkrankung.
Wer meint, an einer Berufserkrankung zu leiden, sollte zunächst eine Untersuchung durch den Hausarzt vornehmen und den Arbeitgeber informieren, um anschließend den zuständigen Unfallversicherungsträger zu informieren. Für die Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit folgen dann Fragebögen sowie weitere medizinische Gutachten.
Redaktion finanzen.net
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