Versicherungspflicht

E-Scooter-Hype: Diese Versicherungen machen für E-Scooter-Fahrer Sinn

10.04.24 06:15 Uhr

E-Scooter immer beliebter: Diese Versicherungen sollte man als E-Scooter-Fahrer abschließen | finanzen.net

Die Straßenzulassung für die neuen E-Scooter gibt es schon, nun fehlt nur noch die passende Versicherung, damit der Fahrspaß beginnen kann. Wir sagen Ihnen, was Sie vor der Fahrt wissen sollten und welche Versicherungen Sinn machen.

E-Scooter: Die wichtigsten Fakten

Der US-amerikanische E-Scooter-Trend ist auch in Deutschland angekommen. Seit einigen Jahren dürfen E-Scooter offiziell auf den deutschen Straßen fahren - jedoch nicht ohne Versicherung. Die kleinen Elektrofahrzeuge sind versicherungspflichtig, wer also eins ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb nimmt, begeht laut dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat. Da eine Privathaftpflicht Schäden durch den Betrieb eines E-Scooters nicht abdeckt, wird eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. Dies gilt auch für die Modelle, die man ausleihen beziehungsweise mieten kann. Die E-Scooter brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis und sind ebenfalls versicherungspflichtig. Kommt es mit einem nicht versicherten E-Scooter zum Unfall, muss der Fahrer je nach Schuldfrage auch die gegnerischen Kosten tragen.

Versicherungen für den E-Scooter

Viele Versicherungen haben den Trend erkannt und bieten entsprechende Produkte an. Die Kosten für eine Elektrokleinstfahrzeug-Haftpflicht liegen dabei etwa in Höhe einer Mopedversicherung und können bei vielen Versicherungen wahlweise monatlich oder jährlich gezahlt werden. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die verschiedenen Angebote der Versicherungen miteinander zu vergleichen.

Weitere wichtige Fakten

Da sich an einem E-Scooter keine Kennzeichen befestigen lassen, kommt als Nachweis ein Klebe-Kennzeichen zum Einsatz. Das Kennzeichen wird dann direkt auf den Roller geklebt. Auch beim Mieten eines Elektro-Rollers, sollte darauf geachtet werden, dass ein solcher Aufkleber auf dem Fahrzeug zu finden ist, denn nur dann ist es für den Straßenverkehr zugelassen. Die Elektrofahrzeug-Verordnung besagt, dass der Verkehr der E-Scooter zunächst vorrangig auf den Radwegen stattfinden soll. Auf den Gehwegen ist das Fahren verboten und auf der Straße nur dann gestattet, wenn kein Radweg zur Verfügung steht. Zugelassen sind nur Scooter bis 20 km/h und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen sie fahren. Ein Führerschein ist dafür nicht erforderlich und bislang gibt es auch noch keine Helmpflicht.

Redaktion finanzen.net

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