Versicherungen

Verletzungen in der Schule - wer zahlt?

20.02.24 23:54 Uhr

Zwischen Spielen und Schmerzen: Wer haftet bei Schulverletzungen? | finanzen.net

Nicht nur im Sportunterricht, sondern auch auf dem Schulhof kann es schnell zu Unfällen kommen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn sich ein Kind auf dem Schulgelände verletzt?

Grundschüler verletzen sich am häufigsten

In der Pause lassen Kinder oftmals ihre überschüssige Energie auf dem Pausenhof raus, was nicht selten zu Verletzungen und Unfällen führt. Wie Zeit Online berichtet, verletzt sich laut Zahlen der gesetzlichen Krankenversicherung etwa jeder zehnte Berliner Schüler im Laufe eines Jahres beim Spielen auf dem Schulhof oder im Sportunterricht. Die meisten Unfälle würden hierbei an Grundschulen passieren, zumeist handele es sich aber um kleinere Verletzungen wie Schürfwunden oder Kratzer.

Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten

Laut transparent-beraten.de zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungs- und Folgekosten, wenn ein Kind in der Schule einen Unfall hat. Insbesondere die Unfallkassen der Bundesländer sind zuständig bei Unfällen in Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Laut transparent-beraten, die sich auf die Unfallkasse Berlin berufen, soll die Leistung so ausgestaltet sein, "dass das Kind so gestellt wird, als sei der Unfall nicht passiert". Laut transparent-beraten.de kommt die Unfallversicherung hierbei nicht nur für Kosten von ärztlichen Behandlungen auf, "sondern gewährt zum Beispiel auch Zuschüsse für eventuell notwendige Haus- oder Wohnungsumbauten". Sollte die Verletzung zu einer chronischen Erkrankung führen, "zahlt die Kasse sogar Zuschüsse zu einer lebenslangen Rente".

Kosten werden von Bundesländern getragen

Die Kosten der Schüler-Unfallversicherung werden hierbei von den Bundesländern oder Bezirksverwaltungen getragen. Sollte eine andere Person für den Unfall verantwortlich sein oder eine Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist eine Schmerzensgeldzahlung oder eine Übernahme der Kosten durch die verantwortliche Person möglich. Wichtig ist laut transparent-beraten.de hierbei, dass der Unfall korrekt an die Versicherung und den behandelnden Arzt gemeldet wird. Außerdem muss die Schule einen Unfallbericht schreiben und der Unfallkasse zusenden. Hierfür ist diejenige Lehrkraft verantwortlich, welche die Aufsichtspflicht innehatte.

Redaktion finanzen.net

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