Altersteilzeit - Diese Aspekte gilt es zu beachten
Wer gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt, kann mit 55 in die Altersteilzeit und gewinnt auf diese Weise mehr Freizeit. Dabei können zwei verschieden Modelle angewandt werden, wobei alle Varianten mit Lohnkürzungen einhergehen.
Mehr Zeit für die Familie dank Altersteilzeit
Mit zunehmendem Alter steigt bei vielen Arbeitnehmern die Sehnsucht nach mehr Freizeit, um mehr Unternehmungen mit der Familie nachzugehen oder neue Hobbys für sich entdecken zu können. In Frührente zu gehen, können sich hierbei nur die wenigsten Arbeitnehmer leisten, wohingegen das Modell der Altersteilzeit eine leichter zu realisierende Alternative darstellen könnte.
Damit sich das Konzept der Altersteilzeit erfolgreich durchführen lässt, gilt es bestimmte Faktoren zu beachten.
Folgend wird zusammengefasst, welche Aspekte Arbeitnehmer bei der Altersteilzeit berücksichtigen und erfüllen müssen.
Die Grundvoraussetzungen
Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht. Rechtlich betrachtet haben Arbeitnehmer keinen generellen Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung, lediglich eine vertraglich festgehaltene Vereinbarung im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag kann dem Arbeitnehmer einen solchen Anspruch einräumen.
Aber auch nachträglich kann eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden, hierbei ist der Arbeitnehmer jedoch auf das Wohlwollen des Vorgesetzten angewiesen.
Zudem gelten weitere Grundvoraussetzungen, so muss der Arbeitnehmer mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert. Außerdem musste für 1.080 Tage innerhalb der vergangenen fünf Jahre ein versicherungspflichtiger Beruf ausgeübt worden sein, welcher ein regelmäßiges Gehalt von mindestens 400,01 Euro pro Monat generierte. Auch das reguläre Rentenalter darf nicht in weniger als drei Jahren erreicht werden.
Die Modelle der Altersteilzeit
Sofern der Arbeitnehmer jene Voraussetzungen erfüllt und auch aus dem Arbeitsverhältnis heraus ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht, stehen insgesamt zwei verschiedene Varianten der Teilzeitarbeit zur Auswahl.
Bei der einen Variante handelt es sich um das sogenannte Gleichverteilungsmodell, wird dieses angewandt, halbiert sich die Arbeitszeit über die gesamte Altersteilzeit hinweg. Das heißt, der Arbeitnehmer kann entweder regulär halbtags arbeiten, oder in wöchentlichen beziehungsweise monatlichen Intervallen zwischen Vollzeit und Freizeit wechseln.
Die relevante Arbeitszeit errechnet sich dabei aus der durchschnittlichen vereinbarten Zeit der vergangenen zwei Jahre.
Die zweite mögliche Variante wäre das Blockmodell, dabei arbeitet der Arbeitnehmer für 50 Prozent der Altersteilzeit weiterhin vollumfänglich, erhält jedoch nur einen reduzierten Lohn. Anschließend werden die weiteren 50 Prozent mit Freizeit gefüllt, wobei der reduzierte Lohn bis zur regulären Rente weiterhin ausgezahlt wird.
Wichtig zu beachten ist jedoch bei beiden Varianten der Altersteilzeit, dass sich hierdurch die später ausgezahlte Rente verringert.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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