Online-Shopping: Umgang mit falscher Ware

Immer mehr Menschen bestellen ihre Ware online. Dabei kommt es vermehrt zu falschen oder defekten Zustellungen. Verbraucher sollten daher ihre Rechte und die richtigen Schritte kennen, um angemessen reagieren zu können.
Gesetzlicher Anspruch
Laut einem Beitrag der Rechtsanwälte Kotz GbR haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung. Käufer haben also ein Anrecht darauf, die korrekte Ware zu erhalten oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen, da der Verkäufer bis zur Zustellung beim Kunden das Transportrisiko trägt und somit verantwortlich für den ordnungsgemäßen Versand der Ware ist. Allerdings hat der Verkäufer das Recht, die falsch gelieferte Ware zurückzufordern, auch wenn der Käufer diese behalten möchte.
Beweissicherung
Um im Falle einer Falschlieferung vorbereitet zu sein, sollte das Paket vor dem Öffnen gewogen werden. Stimmen das Gewicht und die Größe des Pakets nicht mit dem erwarteten Produkt überein, kann von einer Falschlieferung ausgegangen werden. Dann sollte bei der Öffnung zusätzlich Beweismaterial in Form von Fotos oder Videos erstellt werden, um im Streitfall argumentieren zu können. Wurde eine Falschlieferung festgestellt, sollte der Verkäufer beziehungsweise Händler umgehend informiert werden. Bestenfalls werden dabei direkt die erstellten Beweismaterialien zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für beschädigte Ware, wobei auch der Zustand des Pakets dokumentiert werden sollte.
Rücksendung
Der Verkäufer verlangt in der Regel eine Rücksendung der falschen Ware, bevor eine Rückerstattung oder erneute Sendung erfolgt. Wichtig ist dabei, dass der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehmen sollte. Grundsätzlich sollte dem Händler eine Frist gesetzt werden, um den Prozess zu beschleunigen und einen zeitlichen Rahmen festzulegen. Sollte der Verkäufer nicht zu einer Einigung bereit sein, besteht die Möglichkeit einer Anzeige. Im Zweifelsfall sollte sich stets Beratung bei einem rechtlichen Beistand eingeholt werden.
Redaktion finanzen.net
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