Diese Kosten entstehen, wenn der TÜV überzogen wird
Als Fahrzeughalter ist man nicht nur verantwortlich für die Versicherung, die Steuer und die Wartung des Fahrzeugs, auch die Verkehrssicherheit des Vehikels sollte gewährleistet sein. Zudem haftet der Halter für alle Vergehen rund ums Fahrzeug. Hierbei den Überblick zu verlieren, kann also durchaus passieren. Doch was passiert, wenn man den TÜV überzogen hat?
Hauptuntersuchung
Als Fahrzeughalter - sowohl bei Pkws als auch bei Motorrädern - ist man gesetzlich dazu verpflichtet, in einem Abstand von zwei Jahren eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Eine Sonderregel besteht jedoch bei Neuwagen, diese müssen erst nach drei Jahren eine HU durchlaufen. Dabei belaufen sich die Kosten auf rund 65 Euro. Die sogenannte HU bieten neben dem TÜV auch zahlreiche andere zugelassene Prüforganisationen (beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS) an. Dennoch wird die Hauptunteruntersuchung umgangssprachlich "TÜV" genannt, da dieser zu Beginn alleiniger Anbieter der HU war.
Die Hauptuntersuchung dient primär dazu, wesentliche Mängel auszuschließen, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen. Steht der Verkehrssicherheit nichts im Weg, erhält der Fahrzeugschein den Prüfstempel, die Prüfplakette wird wieder angebracht. Dabei lässt sich nicht nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I erkennen, wann die nächste HU fällig ist, auch die Prüfplakette dient als Erinnerung. Betrachtet man die Prüfplakette als Kreis, gibt die Zahl, die oben steht, den Monat an - die Zahl in der Mitte das Jahr. Doch was passiert, wenn man den angegeben Zeitraum verpasst?
Bußgelder
Ist der angegebene Zeitraum verstrichen, das heißt wurde eine HU nicht in dem vorgeschriebenen Monat durchgeführt, gilt dies bereits als Ordnungswidrigkeit. Ist die Frist sogar mehr als zwei Monate überschritten und wird beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, so droht ein Verwarnungsgeld. Bei mehr als zwei Monaten beträgt dies 15 Euro, bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro. Wird sogar mehr als acht Monate überzogen, kostet die eigene Vergesslichkeit 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Extrakosten
Prüforganisationen selbst erheben keine Bußgelder, jedoch sind sie bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten dazu verpflichtet, eine so genannte Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Diese kostet rund 20 Prozent mehr.
Versicherungsschutz
Ist die Prüfplakette abgelaufen, während es zu einem Unfall kommt, kann dies von der Versicherung als fahrlässiges Handeln gewertet werden. Die Versicherung kann sich dann entscheiden, die Schadensumme nicht vollständig zu übernehmen, vor allem wenn gravierende Mängel festgestellt werden, die zusätzlich sicherheitsrelevant sind.
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz seiner eigenen Person, aber auch anderer Menschen, sollte sich an die vorgegeben Zeiträume der Hauptuntersuchung gehalten werden.
J. Vogel / Redaktion finanzen.net
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