Verbraucherschutz

Verbraucherrechte bei Event-Absagen: Diese Regelungen gelten

14.05.24 21:17 Uhr

Event-Veranstaltung abgesagt? Diese Rechte haben Verbraucher | finanzen.net

Im Zusammenhang mit der Absage von Events haben Verbraucher vielfältige Rechte. Während es grundsätzliche gesetzliche Regelungen gibt, können für verschiedene Veranstaltungen auch spezifische Bestimmungen gelten.

Recht auf Erstattung

In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Verbrauchern Schutz bieten, wenn Veranstaltungen wie Festivals, Konzerte oder Theateraufführungen abgesagt werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Verbraucher bei abgesagten Veranstaltungen das Recht auf Erstattung des Ticketpreises. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die Erstattung unverzüglich und in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss.

Unterschiedliche Regelung abhängig von Veranstaltung

Bei verschiedenen Arten von Veranstaltungen gelten jedoch unterschiedliche Regelungen. Bei Konzerten und Festivals haben Verbraucher oft das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Veranstaltung abgesagt oder der Termin verschoben wird. In solchen Fällen können Ticketinhaber normalerweise das Geld zurückverlangen, so die Verbraucherzentrale. Werden Festivals vorzeitig, beispielsweise aufgrund der Wetterlage abgebrochen, haben Verbraucher das Recht, einen Teil des Ticketpreises zurückzuverlangen, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Ähnlich verhält es sich demnach auch, wenn der Main Act eines Festivals oder Konzerts auf der Veranstaltung nicht auftritt.

Im Theater- und Kulturbereich können die Regeln variieren. Wenn eine Theateraufführung oder kulturelle Veranstaltung abgesagt wird, haben Verbraucher oft das Recht auf Erstattung. Eine Änderung der Besetzung berechtigt jedoch nicht zur Preisminderung. Der Kauf eines Tickets für Theater- oder Opernaufführungen beispielsweise gewährt dem Besucher das Recht, die Vorstellung zu erleben, jedoch nicht das Anrecht auf spezifische Darsteller, wie Stiftung Warentest berichtet.

Kontakt mit Veranstalter aufnehmen

Es ist ratsam, sich im Falle einer Veranstaltungsabsage oder -verschiebung direkt an den Veranstalter oder die Verkaufsstelle zu wenden, um Informationen zur Rückerstattung oder zu alternativen Lösungen zu erhalten. Im Zweifelsfall können Verbraucher sich an Verbraucherzentralen oder rechtliche Beratungsstellen wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu erhalten.

Redaktion finanzen.net

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