Besser Buchen: Vorteil bei Stornierung von Pauschalreisen
Wie viel Geld bekommen Reisende zurück, wenn der Urlaub ausfällt? Es gibt große Unterschiede zwischen Buchungen, für die deutsches Recht gilt und Buchungen, die im Ausland getätigt wurden. Pauschalreisende haben oft größere Chancen auf Rückerstattung.
Reisende dürfen jederzeit grundlos vom Vertrag zurücktreten
Reisende haben vor Urlaubsbeginn jederzeit die Möglichkeit, "ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten". Für den Rücktritt muss allerdings eine "angemessene Entschädigung" geleistet werden, erklärt das Auswärtige Amt. Dabei gestalten sich Stornierungen bei Pauschalreisen deutlich einfacher als bei individuell geplanten Reisen.
Dies wird immer dann deutlich, wenn Reisende der deutschen Gesetzgebung zufolge ein Recht auf vollständige Rückerstattung haben: Während ein Reisebüro in Deutschland keine andere Wahl hat, als die Zahlung rückgängig zu machen, müssen Reisende mit individuell im Ausland gebuchtem Urlaub bei jedem Veranstalter, jedem Hotel und jedem Transportunternehmen einzeln stornieren.
Erhebliche Beeinträchtigung aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände
Dabei gilt ausländisches Recht. Das bedeutet, dass Reisende nicht nur den Mehraufwand der vielen einzelnen Stornierungen und der Recherche über ihre Rechte im Ausland haben, sondern möglicherweise auch weniger Geld zurückbekommen.
Wie der ADAC erklärt, war vor Corona glasklar: Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, konnten bei deutschen Anbietern gebuchte Reisen aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" in der Regel kostenfrei storniert werden. Allgemein sei eine kostenfreie Stornierung nach deutschem Recht immer dann möglich, wenn die Durchführung einer Reise durch "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt" würde oder der Anbieter die gebuchten Leistungen stark verändere, so der ADAC auf seiner Website.
In welchen Ländern sind kostenfreie Stornierungen möglich?
In folgenden Ländern habe man aber auch bei individuellen Buchungen besonders große Chancen auf vollständige Rückerstattung oder einen Gutschein in Höhe des Preises der stornierten Buchung: Finnland, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Frankreich. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ob die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts auch nach den zahllosen Reisewarnungen seit Beginn der Pandemie noch als Grund für eine kostenfreie Stornierung gelten, ist laut ADAC nicht endgültig geklärt - einer von vielen Gründen dafür, eine einvernehmliche Lösung mit dem Anbieter anzustreben, anstatt mit einer Stornierung vor Gericht zu ziehen.
Redaktion finanzen.net
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