Versicherer kündigt Vertrag: Kunden sollten schnell handeln
Wird die Versicherung durch den Versicherer gekündigt, trifft es viele Kunden unerwartet. Häufig stellt sich die Frage, ob die Kündigung rechtens ist und welche Konsequenzen Versicherungsnehmer erwarten.
Kündigung nach Schadensfall
Tatsächlich steht es Versicherungsanbietern in einigen Fällen zu, bestehende Verträge zu kündigen. Dabei ist Stiftung Warentest zufolge in ordentliche und außerordentliche Kündigungen zu unterscheiden, wobei beide Formen rechtlich abgesichert sind. Grundsätzlich ist es dem Versicherer möglich, den Vertrag bereits nach einem Schadensfall außerordentlich zu kündigen, wie es weiter heißt. Die Kündigung kann der Verbraucherorganisation zufolge "frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadensfalls mit einer vierwöchigen Frist" erfolgen. Grund hierfür ist das übergeordnete Ziel der Versicherer die Rentabilität des Vertrags zu erhalten, so die Deutsche Wirtschaftszeitung Handelsblatt. Zeigt sich nach einer Prüfung des Vertrags aufgrund des Schadensfalls, dass die Betreuung des Kunden nicht mehr gewinnbringend ist, wird eine Kündigung wahrscheinlicher.
Insbesondere im Sachversicherungsbereich wie Wohngebäudeversicherungen alter Häuser ist dies der Fall, da beispielsweise nach einem Leitungswasserschaden von weiteren Schäden auszugehen ist. Bestehen mehrere Verträge bei einem Versicherer, sollte beachtet werden, dass lediglich der betroffene Vertrag gekündigt werden darf. Außerdem gilt bei Rechtsschutzversicherungen laut Handelsblatt eine Sonderregel: Eine Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn zwei Leistungsfälle innerhalb eines Jahres erfolgen. Bei einer ordentlichen Kündigung darf der Versicherer den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres oder einer vereinbarten Laufzeit beenden. Die Kündigungsfrist beträgt Stiftung Warentest zufolge drei Monate, außer bei Kfz-Versicherungen. Hier gilt eine Kündigungsfrist von lediglich einem Monat.
Grund für eine Kündigung können auch Beitragsschulden sein, doch eine sofortige Kündigung ist nicht zu befürchten. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) kann der Versicherer erst kündigen, wenn "er unter Einhaltung strenger gesetzlicher Voraussetzungen eine Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämien gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist". Aber auch Falschangaben beim Vertragsabschluss können zur Kündigung führen: "Wer bei Vertragsabschluss falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag beendet oder im Schadensfall nicht zahlt", erklärt Thorsten Rudnik, Berater bei den Verbraucherzentralen gegenüber dem Portal aktiv-online.de. Nichtsdestotrotz ist eine einseitige Kündigung nicht bei allen Versicherungen rechtens: Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen mit Todesfallschutz dürfen lediglich seitens des Kunden ordentlich gekündigt werden. Bei Falschangaben kann der Versicherer jedoch eine gewisse Zeit vom Vertrag zurücktreten. Je nach Schwere der Täuschung kann der Rücktritt bis zu zehn Jahre dauern, geregelt sind die Fristen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Schwierigkeiten bei neuen Versicherern
Wird eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Thorsten Rudnik erklärt: "Wer eine solche Kündigung erhalten hat, hat häufig Schwierigkeiten, einen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen zu bekommen". Aus diesem Grund ist es wichtig, einer Kündigung so schnell wie möglich entgegenzuwirken, um weiterhin versichert zu sein.
Einer Kündigung bestenfalls vorbeugen
Wie bereits erwähnt, kann eine Kündigung beispielsweise aufgrund offener Zahlungen erfolgen. Doch bevor eine Kündigung des Versicherers überhaupt möglich ist, muss eine Mahnung erfolgen. Rudnik berichtet, dass die Mahnung erfahrungsgemäß nach einer Überschreitung von zwei Wochen erfolgt. "Wer Geldprobleme hat, sollte es nicht auf eine Kündigung ankommen lassen, sondern vorher das Gespräch mit dem Versicherer suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden", rät er. Außerdem erklärt Rudnik, dass die allermeisten Kündigungen juristisch nicht angreifbar sind, da sie in der Regel formal korrekt sind. Es empfiehlt sich ihm zufolge also immer, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen. Insbesondere dann, wenn man seine Verträge über einen Versicherungsvermittler abgeschlossen hat, "weil der einen engeren Kontakt zum Versicherungsunternehmen hat als der einzelne Kunde".
Eine weitere Alternative ist den Vertrag schlichtweg selbst zu kündigen. "Nicht selten bekommen die Versicherungsvermittler schon vorab Hinweise, dass das Unternehmen eine Kündigung plant", so Rudnik. Auf diese Weise kann man dem Versicherer zuvorkommen und sich seine Chancen auf eine neue Police sichern.
J. Vogel / Redaktion finanzen.net
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