Absicherung im Blick: Diese Versicherungen sind für Gastronomen sinnvoll
Gastronomiebetreiber tragen die Verantwortung für eine Vielzahl von Mitarbeitern und Gästen, dazu kommen teure Gerätschaften und Mobiliar. Jegliche Schäden, ob an Person oder Sache, können dementsprechend sehr kostspielig werden. Um sich hierfür absichern zu können, stehen Gastronomen spezielle Versicherungen zur Verfügung.
Versicherungen für Gastronomen
Betreiber von Gastronomien tragen aufgrund der Charakteristika des regulären Geschäftsbetriebs ein erhöhtes Risiko. Gastronomen sind sowohl für die Sicherheit der Mitarbeiter und Gäste verantwortlich als auch für die Logistik.
Bei einem Gastronomiebetrieb können schon kleine Malheure zu großen Sachschäden führen, aber auch Personenschäden stellen für Gastronomen ein alltägliches Risikopotenzial dar.
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Um im Ernstfall als Betrieb bestmöglich abgesichert zu sein, können die folgenden, nicht gesetzlich verordneten, Versicherungen zusätzlich abgeschlossen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt für Gastronomiebetriebe einer der wichtigsten Versicherungen dar. Diese Versicherung schützt den Betrieb vor Sach- und Personenschäden. Das heißt, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens einem Gast einen körperlichen beziehungsweise sachlichen Schaden zufügt, springt die Versicherung ein.
Gleiches gilt für nicht deklarierte Lebensmittel, welche beim Gast zu Unverträglichkeiten führen oder gar allergische Reaktionen auslösen. Oder wenn der Koch übersieht, dass verwendete Lebensmittel nicht mehr genießbar sind, weshalb ein Gast eine Lebensmittelvergiftung erleidet.
Aber auch wenn ein Gast auf einem rutschigen Boden stürzt und sich verletzt oder ein Vermögensschaden entsteht, schützt die Betriebshaftpflichtversicherung vor den Konsequenzen.
Geschäftsinhaltsversicherung
Neben qualifiziertem Personal stellen die Lokalität, sowie die Gerätschaften die wichtigsten Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb dar. Da die allgemeine Hausratsversicherung für einen Gastronomiebetrieb jedoch nicht ausreicht, sollte zusätzlich eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden.
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Diese Versicherung schützt das gesamte Inventar des Betriebs, angefangen von der Einrichtung bis hin zum Geschirr und Vorräten. Etwaige Schäden durch Wasser, Einbruch/Vandalismus und Naturereignisse sind hierdurch abgesichert.
Gewerberechtsschutzversicherung
Die Gewerberechtsschutzversicherung schützt den Betreiber vor jeglichen Gerichtskosten, die im Zusammenhang des internen Gastronomiebetriebs stehen. So springt die Versicherung ein, wenn der Betrieb beispielsweise von fristlos gekündigten Mitarbeitern verklagt wird oder es zu rechtlichen Streitigkeiten mit dem Vermieter kommt.
Dementsprechend kommt die Gewerberechtsschutzversicherung für Gerichts-, Anwalts- und für Gutachterkosten auf.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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